Unzureichende Pausenregelung in der Ausbildung als Einzelhandelskauffrau

Sind die Pausenregelungen während der Ausbildung als Einzelhandelskauffrau gesetzlich korrekt?

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In der Ausbildung als Einzelhandelskauffrau hast du das Recht auf angemessene Pausenzeiten gemäß dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Nach 6 Stunden Arbeit steht dir eine 30-minütige Pause zu die am Stück genommen werden muss. Bei 8 Stunden Arbeit sind sogar 1 Stunde Pause vorgesehen. Die Pausenregelungen ´ die du während deiner Ausbildung erlebt hast ` sind demnach nicht gesetzeskonform.

Es ist wichtig: Dass du deine Rechte kennst und auf angemessene Pausenzeiten bestehst. Sollte dein Arbeitgeber versuchen ´ kürzere Pausen zu gewähren ` kannst du auf die gesetzlichen Bestimmungen verweisen. Es ist nicht nur dein gutes Recht, allerdings ebenfalls wichtig für deine Gesundheit und dein Wohlbefinden, genügende Pausen während der Arbeitszeit zu haben.

Wenn du Unsicherheiten hast kannst du dich auch an die zuständige Gewerkschaft oder Behörde wenden um Rat zu erhalten. Essenziell bleibt: Dass du während deiner Ausbildung nicht nur fachlich, einschließlich rechtlich geschult wirst. Schließlich sind faire Arbeitsbedingungen ein entscheidender Faktor für eine erfolgreiche und gesunde Berufsausbildung.

Also, setze dich für deine Pausen ein denn du hast es verdient angemessen zu pausieren und dich zu erholen um deine Arbeit bestmöglich verrichten zu können. Sei selbstbewusst und informiert über deine Rechte – es ist entscheidend für deine berufliche Entwicklung und dein Wohlbefinden.






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