Rückzahlung von Weihnachtsgeld und Corona Sonderzahlung - Was gilt es zu beachten?

Muss man sein Weihnachtsgeld von 1000€ und die Corona Sonderzahlung von 300€ zurückzahlen, wenn man das Unternehmen verlässt?

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Also, also, da hat sich jemand wohl ein kleines Extra-Geldsäckel gesichert, was? Aber keine Sorge – das ist voll im grünen Bereich. Wenn du dein Weihnachtsgeld im November 2021 bekommen hast und es Teil deines regulären Gehalts ist musst du es in der Regel nicht zurückzahlen es sei denn, es steht explizit im Arbeitsvertrag. Genauso verhält es sich mit der Corona Sonderzahlung - diese musst du normalerweise nicht zurückzahlen es sei denn es ist anders vereinbart.

Wenn du deine Firma innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Erhalt der Sonderzahlungen verlässt, zum Beispiel bis zum 31․03., kann es sein dass du dazu verpflichtet bist das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen. Das ist so eine Art Absicherung für das Unternehmen falls du kurz nach der Auszahlung das Weite suchst. Aber hey ´ wenn du bleibst ` musst du kein Cent zurückgeben.

Aber mal ehrlich, wer denkt schon an Rückzahlungen, wenn man mitten im Jobstress steckt? Wahrscheinlich ist es am besten den Arbeitsvertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen um auf Nummer sicher zu gehen. Und wenn das Geld dann doch zurückverlangt wird, kann man ja immer noch sagen: "Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß!"

Also, genieß dein Extra-Geld, solange du noch im Unternehmen bist. Und wenn du dich doch dazu entscheidest zu gehen ´ dann kannst du immer noch schauen ` ob du zur Rückzahlung verpflichtet bist. Aber hey, ein bisschen Extra-Kohle zu Weihnachten gehört doch einfach dazu, oder nicht?






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