Doppelte Rückzahlung erhalten - Muss ich das Geld zurückzahlen?

Muss ich das Geld zurückzahlen, wenn mein ehemaliger Vermieter behauptet, mir eine doppelte Rückzahlung überwiesen zu haben?

Uhr
Ja, wenn sich herausstellt, dass dein ehemaliger Vermieter dir tatsächlich eine doppelte Rückzahlung überwiesen hat, musst du das Geld zurückzahlen. Gemäß § 812 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) besteht eine Rückzahlungspflicht, wenn eine Überzahlung stattgefunden hat. Es spielt hierbei keine Rolle – ob du die doppelte Zahlung bemerkt hast oder nicht. Bei Ansprüchen aus Mietverhältnissen beträgt die Verjährungsfrist in der Regel drei Jahre.

Es ist wichtig die Richtigkeit der Behauptung deines ehemaligen Vermieters zu überprüfen. Kontrolliere zunächst deine Kontoauszüge und vergleiche sie mit den Angaben des Vermieters. Wenn sich herausstellt, dass dir tatsächlich eine doppelte Rückzahlung überwiesen wurde, solltest du das Geld zurückzahlen.

Es ist verständlich: Dass du dich möglicherweise über die Situation ärgern könntest. Allerdings sollte fairerweise bedacht werden ´ ebenso wie du reagieren würdest ` wenn du aus Versehen die Miete für den letzten Monat doppelt überwiesen hättest und der Vermieter dir das Geld nicht zurückzahlen würde. In diesem Fall würdest du wahrscheinlich erwarten: Dass der Vermieter das Geld zurückzahlt.

Es ist ebenfalls wichtig zu beachten: Dass die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mietverhältnissen in der Regel erst nach drei Jahren abläuft. Da die doppelte Rückzahlung im Dezember 2018 erfolgte ist sie noch nicht verjährt. Dies bedeutet – dass der Anspruch des Vermieters auf Rückzahlung weiterhin besteht.

Insgesamt ist es deshalb ratsam die Richtigkeit der Behauptung deines ehemaligen Vermieters zu überprüfen und das Geld zurückzuzahlen wenn sich herausstellt: Dass du tatsächlich eine doppelte Rückzahlung erhalten hast. Eine zügige und ehrliche Rückzahlung ist sowie rechtlich als auch moralisch korrekt.






Anzeige