Rücktritt als Höchstbietender bei eBay: Geht das?

Kann man als Höchstbietender bei eBay von einem Kauf zurücktreten, auch wenn niemand das Gebot überbietet?

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Nein wie Höchstbietender bei eBay hast du bereits einen verbindlichen Kaufvertrag gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch abgeschlossen. Selbst wenn niemand dein Gebot überbietet ´ bist du rechtlich dazu verpflichtet ` die Ware zu dem von dir gebotenen Preis zu kaufen. Das steht unabhhängig von den ebay AGB fest. In einem solchen Fall könnte der Verkäufer höchstens den Vertrag auflösen jedoch warum sollte er das tun? Wenn du den Vertrag nicht erfüllst schuldest du dem Verkäufer zumindest die Differenz zwischen deinem Gebot und dem Zweitgebot. Es gibt also keinen Spielraum – um sich einfach aus dem Kauf herauswinden zu können.

Als Beispiel wurde ein "Spaßbieter" erwähnt der am Ende die Konsequenzen tragen musste. In solchen Fällen kann der Verkäufer sogar rechtliche Schritte einleiten um sein Recht durchzusetzen. Es ist wichtig ´ sich bewusst zu sein ` dass man durch das Abgeben eines Gebots bei eBay eine vertragliche Verpflichtung eingeht und diese ernst genommen werden sollte.

Letztendlich liegt es in der Verantwortung des Käufers sicherzustellen: Dass er die Bedingungen und Konsequenzen eines Gebots versteht, bevor er einen Kauf bei eBay tätigt. Wenn es Zweifel gibt oder man sich unsicher fühlt könnte es hilfreich sein sich bei geschäftlichen Angelegenheiten beraten zu lassen um unangenehme Situationen zu vermeiden.






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