Frist zum Prüfungsrücktritt im Studium: Verständnis der Abmeldefrist

Waren die drei Arbeitstage für den Prüfungsrücktritt bereits verstrichen? Muss der Rücktritt nur an Werktagen vorgenommen werden?

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Die Prüfungsordnung besagt, dass ein ordnungsgemäßer Rücktritt von einer Prüfung bis spätestens 3 Arbeitstage vor dem Prüfungstermin erfolgen muss. In dem vorliegenden Fall sollte die Prüfung am 21․07.2022 stattfinden und der Rücktritt wurde am 16․07.2022 geplant. Allerdings wurde festgestellt, dass die Frist bereits am 15․07.2022 endete. Die Frage ist nun – ob die 3 Arbeitstage korrekt berechnet wurden und ob der Rücktritt nur an Werktagen vorgenommen werden darf.

Laut der zitierten Antwort, dass zwischen Ende der Rücktrittsfrist und dem Prüfungstermin drei Arbeitstage liegen müssen ist es tatsächlich so, dass Samstag und Sonntag nicht gezählt werden. In diesem Fall fiel der Prüfungstermin auf einen Donnerstag und dadurch wurden nur die Arbeitstage Montag bis Mittwoch gezählt. Da der Rücktritt am Samstag geplant war und damit noch drei Arbeitstage dazwischenlagen, hätte die Abmeldung noch rechtzeitig erfolgen können.

Es ist jedoch wichtig zu beachten: Dass die Prüfungsordnungen von Universitäten und Hochschulen unterschiedlich sein können. Es ist ratsam die genauen Bestimmungen der betreffenden Institution zu überprüfen um sicherzustellen, dass man die korrekten Fristen und Bedingungen für den Prüfungsrücktritt kennt.

In Bezug auf die Frage ob der Rücktritt nur an Werktagen vorgenommen werden darf gibt es keine eindeutige Antwort. Aus dem zitierten Text geht dies nicht eindeutig hervor. In der Praxis ist es jedoch üblich, dass Abmeldungen und Rücktritte von Prüfungen ebenfalls an Wochenenden möglich sind, vorausgesetzt die Fristen eingehalten werden. Es ist ratsam dies bei der zuständigen Stelle in diesem Fall dem Prüfungsamt, zu erfragen um Missverständnisse zu vermeiden.

Zusammenfassend ist zu sagen: Dass die 3 Arbeitstage für den Prüfungsrücktritt korrekt berechnet wurden und in diesem Fall der Rücktritt am Samstag noch rechtzeitig gewesen wäre. Es ist jedoch wichtig zu beachten – dass die Fristen je nach Hochschule variieren können. Es ist ratsam; die genauen Bestimmungen der Institution zu überprüfen und bei Unklarheiten das zuständige Prüfungsamt zu kontaktieren.






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