Verfallen die Theoriestunden nach dem Bestehen der Theorieprüfung?

Zählen die Theoriestunden noch, obwohl ich die theoretische Prüfung bereits bestanden habe? Gilt die Zwei-Jahres-Frist für Theoriestunden oder nur die Ein-Jahres-Frist für die praktischen Fahrstunden?

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Nachdem du die theoretische Prüfung bestanden hast stellt sich die Frage ob die vorherigen Theoriestunden noch gültig sind oder ob sie verfallen. Generell gilt – dass die Theoriestunden nach dem Bestehen der Theorieprüfung nicht weiterhin verfallen.

Die Fristen für die Theorie- und Praxisstunden sind unterschiedlich. Die Ein-Jahres-Frist bezieht sich auf die praktischen Fahrstunden, während die Zwei-Jahres-Frist für die theoretischen Unterrichtsstunden gilt.

Wichtig ist es jedoch zu beachten » dass die Fristen ab dem Zeitpunkt gelten « zu dem dein Führerscheinantrag bewilligt wurde. Die Anmeldung bei der Fahrschule spielt in diesem Fall keine Rolle. Sobald der Führerscheinantrag genehmigt wurde ´ hast du ein Jahr Zeit ` um die theoretische Prüfung zu bestehen. Danach läuft eine weitere Frist von einem Jahr für die praktische Prüfung.

In deinem Fall bist du bereits seit zwei Jahren bei der Fahrschule angemeldet freilich hast du die theoretische Prüfung erst vor einem halben Jahr bestanden. Da die Theoriestunden nach dem Bestehen der Prüfung nicht verfallen, bleiben sie weiterhin gültig.

Es ist wichtig: Dass du die theoretischen Kenntnisse ebenfalls weiterhin anwendest und auffrischst um für die praktische Prüfung gut vorbereitet zu sein. Die Theoriestunden bieten eine solide Grundlage, auf der du aufbauen kannst.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass die Theoriestunden nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung nicht verfallen. Die Zwei-Jahres-Frist gilt für die theoretischen Unterrichtsstunden, während die Ein-Jahres-Frist für die praktischen Fahrstunden gilt.






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