Darf man sich in Deutschland "University" nennen?

Darf man in Deutschland eine Firma mit dem Namen "XYZ University" gründen, obwohl es verboten ist, sich als "Universität" zu bezeichnen, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllt?

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In Deutschland ist es tatsächlich nicht erlaubt, Bildungseinrichtungen oder Firmen als "Universität" zu bezeichnen, wenn sie nicht die erforderlichen Standards erfüllen. Diese Regelung gilt ebenfalls für die englische Bezeichnung "University", da der Begriff den gleichen Schutz genießt. Auch wenn viele Fachhochschulen sich mit dem Zusatz "University of Applied Sciences" versehen um sich aufzuwerten ist es dennoch wichtig die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Das Hochschulgesetz in Deutschland legt fest, dass Bildungseinrichtungen die nicht staatlich anerkannt sind und sich als Hochschule, Universität oder Ähnliches ausgeben nur betrieben werden dürfen wenn sie eine staatliche Anerkennung besitzen oder eine entsprechende Anzeige gemacht haben. Wenn eine Firma also den Namen "University" trägt ohne tatsächlich eine akkreditierte Bildungseinrichtung zu sein wäre dies rechtlich gesehen eine Irreführung und Vortäuschung falscher Tatsachen.

Es ist wichtig die Gesetzgebung in Bezug auf Hochschulnamen zu beachten um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Auch wenn es verlockend sein mag, sich mit einem klangvollen Namen wie "University" zu schmücken ist es letztendlich besser, sich an die Regeln zu halten und die Bezeichnung identisch der eigenen Qualifikationen und Akkreditierungen zu wählen. So bleibt man auf der sicheren Seite und vermeidet rechtliche Probleme in Bezug auf die korrekte Bezeichnung des Unternehmens oder der Bildungseinrichtung.






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