Miete zahlen bei den Eltern - Pflicht oder Kür?

Bin ich gesetzlich dazu verpflichtet, meiner Mutter Miete zu zahlen, wenn ich bei meinen Eltern wohne und in meiner ersten Ausbildung bin?

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Nein gesetzlich ist man nicht dazu verpflichtet den Eltern Miete zu zahlen, wenn man in der ersten Ausbildung ist und noch bei ihnen wohnt. Allerdings ist es üblich, einen kleinen Teil des Ausbildungsgehalts als Kostgeld abzugeben, normalerweise zwischen 10% und 20%. Da die Eltern während der ersten Ausbildung für den Unterhalt zuständig sind, könnte man das Ausbildungsgehalt eventuell zur Kostendeckung heranziehen. Eine gesetzliche Regelung existiert hierbei jedoch nicht.

Falls ein Elternteil dennoch Miete verlangt sollte man auf einen schriftlichen Mietvertrag bestehen und den Mietpreis und ebenfalls die Wohnfläche überprüfen. Ebenso wäre es sinnvoll zu prüfen ´ ob es finanziell günstiger ist ` sich selbst zu versorgen. Denn als Berufsanfänger kann es durchaus sein: Dass man sich die Kosten für Essen Wäsche und eventuell Strom selbst leisten kann.

Die finanzielle Situation der Familie spielt hierbei eine große Rolle. Wenn die Familie beispielsweise von Hartz4 lebt würde die Ausbildungsvergütung voll auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden. In einem normal verdienenden Haushalt hingegen wäre es eine Frage der Fairness und des Anstands, einen finanziellen Beitrag zu leisten. Schließlich haben die Eltern während der gesamten Kindheit für das Wohl des Kindes gesorgt.

Es mag zwar keine gesetzliche Verpflichtung geben, den Eltern Miete zu zahlen jedoch es sollte als eine moralische Verantwortung angesehen werden, sich an den Haushaltskosten angemessen zu beteiligen. Wenn man in die Zeit des eigenen Auszugs eintritt bleibt einem sowieso nicht das gesamte Gehalt für persönliche Vergnügen erhalten.






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