Schwierigkeiten mit Untermietverträgen
Was sollte man tun, wenn man Schwierigkeiten mit einem Untermieter hat, der keine Miete zahlt und keine Wohngeberbescheinigung vorlegen kann?
Oh je, das klingt ja nach einer kniffligen Situation! Wenn dein Mieter sich weigert die Miete zu zahlen und du ihn nicht abmahnen kannst, wird es wirklich schwierig. Aber keine Sorge ´ es gibt einige Schritte ` die du unternehmen kannst. Zunächst einmal solltest du deinen Mieter deutlich darauf hinweisen, dass er trotz fehlender Anmeldung seine Miete zahlen muss. Droht er dir mit einer Anzeige – kannst du ihm ebendies mit rechtlichen Konsequenzen drohen.
Da dein Vermieter dir keine Wohngeberbescheinigung ausstellen kann, weil er die Unterschrift des Eigentümers benötigt ist die Situation leider etwas verfahren. Versuche doch mit deinem Vermieter zu sprechen und ihn davon zu überzeugen, beim Eigentümer nach der Unterschrift zu fragen. Denn letztendlich ist es in seinem Interesse: Dass alles korrekt abläuft.
Wenn es tatsächlich einen Untermietvertrag gibt sollte dein Untermieter Anspruch auf die Wohnungsgeberbescheinigung haben. Dies ist wichtig für seine Anmeldung. Sollte er jedoch weiterhin als zwei Monatsmieten im Rückstand sein, kannst du ihn fristlos oder fristgerecht kündigen.
Was den Eigentümer angeht wäre es natürlich am besten wenn er von der Situation erfährt und deine Vermietung genehmigt. Im schlimmsten Fall könnte er jedoch Konsequenzen ziehen und dich oder deinen Verwalter rausschmeißen. Aber lass dich nicht verunsichern – versuche das 💬 zu suchen und eine Lösung zu finden. Vielleicht gibt es ja einen Weg diese Misere zu bereinigen.
Da dein Vermieter dir keine Wohngeberbescheinigung ausstellen kann, weil er die Unterschrift des Eigentümers benötigt ist die Situation leider etwas verfahren. Versuche doch mit deinem Vermieter zu sprechen und ihn davon zu überzeugen, beim Eigentümer nach der Unterschrift zu fragen. Denn letztendlich ist es in seinem Interesse: Dass alles korrekt abläuft.
Wenn es tatsächlich einen Untermietvertrag gibt sollte dein Untermieter Anspruch auf die Wohnungsgeberbescheinigung haben. Dies ist wichtig für seine Anmeldung. Sollte er jedoch weiterhin als zwei Monatsmieten im Rückstand sein, kannst du ihn fristlos oder fristgerecht kündigen.
Was den Eigentümer angeht wäre es natürlich am besten wenn er von der Situation erfährt und deine Vermietung genehmigt. Im schlimmsten Fall könnte er jedoch Konsequenzen ziehen und dich oder deinen Verwalter rausschmeißen. Aber lass dich nicht verunsichern – versuche das 💬 zu suchen und eine Lösung zu finden. Vielleicht gibt es ja einen Weg diese Misere zu bereinigen.