Hausdurchsuchung: Kann man der Polizei ein Grundstücksverbot erteilen?

Kann man der Polizei bei einer Hausdurchsuchung einfach ein Hausverbot erteilen, um sie daran zu hindern, das Grundstück zu betreten?

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Generell gilt, dass die Polizei mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss oder bei Gefahr im Verzug ein Grundstücksverbot umgehen kann, da diese Situationen eine Durchsuchung legitimieren. In diesem Fall ist ein Hausverbot unwirksam. Wenn jedoch weder ein richterlicher Beschluss vorliegt noch eine akute Gefahr besteht, kann man der Polizei tatsächlich ein Grundstücksverbot erteilen. Gemäß Artikel 13 des Grundgesetzes dürfen Durchsuchungen nur von einem Richter oder bei Gefahr im Verzug ebenfalls von anderen gesetzlich vorgesehenen Organen angeordnet werden.

Sollte die Polizei ohne einen entsprechenden Beschluss erscheinen können sie das Grundstück nicht betreten wenn ein Hausverbot erteilt wurde. Es ist wichtig – dass man seine Rechte kennt und in solchen Situationen besonnen handelt. Ein Grundstücksverbot sollte jedoch nur in Situationen ohne richterlichen Beschluss und ohne unmittelbare Gefahr erteilt werden um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Das Grundgesetz garantiert eine klare Regelung für Durchsuchungen ´ und es ist wichtig ` sich über die eigenen Rechte und Pflichten im Klaren zu sein.






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