Körperverletzung in der Familie: Ist es strafbar, Bruder oder Schwester zu schlagen?

Ist es strafbar, jemanden zu schlagen, wenn es sich um den eigenen Bruder oder die eigene Schwester handelt? Hat die Polizei in diesem Fall das Recht, einzugreifen, oder obliegt es den Eltern, über solche Vorfälle zu entscheiden?

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Ja es ist in jedem Fall strafbar seinen Bruder oder seine Schwester zu schlagen. Das Gesetz macht hierbei keine Ausnahmen basierend auf dem Alter oder der Familienzugehörigkeit der beteiligten Personen. Die Handlung wird als Körperverletzung betrachtet, ebendies wie es bei Angriffen auf Fremde der Fall wäre. Folglich hat die Polizei in diesem Fall definitiv das Recht und die Pflicht, einzugreifen.

Körperverletzung ist nach deutschem Recht strafbar, unabhängig davon, ob sie innerhalb der Familie oder außerhalb stattfindet. Die Tatsache ´ dass es sich um Familienmitglieder handelt ` ändert nichts an der Strafbarkeit der Handlung. Sowohl die Polizei sowie ein Richter können in diesen Fällen eingreifen und die nötigen rechtlichen Schritte einleiten.

Es soll mal laut gesagt werden, dass Körperverletzung immer strafbar ist und angezeigt werden kann unabhängig von der Meinung der Eltern Freunde oder anderen Beteiligten. Wenn die geschädigte Person Hilfe von der Polizei benötigt kann sie sich an diese wenden und Unterstützung erhalten. In solchen Fällen hat die Polizei das letzte Wort und kann Maßnahmen ergreifen um die Rechte der betroffenen Person zu schützen.

Daher hat die Polizei in Fällen von Gewalt innerhalb der Familie definitiv das Recht und die Verantwortung » einzugreifen « um die betroffene Person zu schützen und die strafrechtlichen Konsequenzen für den Täter oder die Täterin zu verfolgen. Die Entscheidungsgewalt liegt nicht bei den Eltern wenn es um Straftaten wie Körperverletzung geht.






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