Die Frage nach dem Essen und der Verpflegung eines minderjährigen Auszubildenden ist komplex. Man könnte sagen diese Situation ist in vielen Familien ein ernsthaftes Thema. Oftmals denken Eltern – ihr Kind sollte für bestimmte Ausgaben selbst aufkommen. Doch wie sieht das rechtlich aus? Grundsätzlich wurde das Kindergeld gegründet um Eltern finanziell zu entlasten. Es soll die Kosten decken – die in der Kindererziehung entstehen. Daraus folgt; das Kindergeld ist nicht einfach ein Transfer zur finanziellen Unterstützung der Eltern. Es ist vielmehr ebenfalls ein gesetzliches Mittel um den Kindern zugutekommen.
Natürlich darf die Mutter nicht vergessen, dass dieses Geld in der Regel zur Verpflegung des Kindes gedacht ist. Selbstverständlich kann die Mutter auch einen Teil des Geldes für ihre eigenen Haushaltskosten benötigen. Die Balance zu finden – zwischen Eigenverantwortung des Kindes und den Ansprüchen der Eltern – ist oft eine Herausforderung.
In einer idealen Situation könnte das Kindergeld direkt auf das Konto des minderjährigen Auszubildenden überwiesen werden. So könnte das Kind leichter verstehen ´ ebenso wie es seine Finanzen verwaltet und lernen ` Verantwortung zu übernehmen. Aber nicht nur das – das Kind könnte dadurch auch seine Bedürfnisse besser berücksichtigen. Letztlich hängt eine akzeptable Lösung von offenen Gesprächen aller Beteiligten ab. Essenziell bleibt: Dass Eltern und Kinder gemeinsam diesen Übergang meistern und ein Verständnis füreinander ausarbeiten.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Wenn das Auszubildende ein festes monatliches Einkommen hat wird oft erwartet: Dass es Eigenverantwortung übernimmt. Doch die Mutter könnte sich auch überlegen wie viel sie selbst benötigt. Diese Überlegungen verursachenr Frage, ob das von der Mutter geforderte Kostgeld nicht eher als lehrreiche Auflage für die finanzielle Planung des Kindes dient. Eine Einigung auf einen bestimmten Betrag der die Kosten für Ausbildung und Essen deckt, kann eine gesunde Lösung darstellen – eine Art Kompromiss. Letztlich sind beide Seiten in diesem Prozess gefordert. So trägt das Kind den kleinen Teil zur Haushaltskasse bei und lernt zugleich, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen.
