Arbeitszeugnis bei längerer Krankheit
Kann der Chef mir ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen, wenn ich über einen längeren Zeitraum krank war? Bin ich dadurch benachteiligt oder kann ich mich beschweren?
Grundsätzlich darf der Chef kein negatives oder benachteiligendes Urteil im Arbeitszeugnis festhalten, insbesondere wenn die Krankheit des Mitarbeiters die Leistung und Führung nicht charakterisiert. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften muss das Zeugnis die Arbeitsleistung und die Führung des Mitarbeiters wohlwollend beurteilen und darf keine unzutreffenden oder für den Arbeitnehmer nachteiligen Angaben enthalten.
Die Rechtsprechung hat festgestellt, dass krankheitsbedingte Fehlzeiten nur dann im Zeugnis erwähnt werden dürfen, wenn sie außer Verhältnis zur tatsächlichen Arbeitsleistung stehen, beispielsweise wenn sie die Hälfte der gesamten Beschäftigungszeit ausmachen. In einem solchen Fall sollte die Zeit der Krankheit angemessen und objektiv bewertet werden um eine nachteilige Beurteilung des Mitarbeiters zu vermeiden.
Passt auf : Dass das Arbeitszeugnis die Leistung des Mitarbeiters während der Zeiträume in denen er nicht krankgeschrieben war bewerten sollte. Die Krankheitszeiten sollten nicht als maßgebliche Bewertungskriterien herangezogen werden, es sei denn, sie haben einen außergewöhnlichen Umfang im Vergleich zur tatsächlichen Arbeitsleistung.
Wenn ein Mitarbeiter ein ungerechtfertigt negatives Arbeitszeugnis erhält » kann er dagegen vorgehen « indem er das Zeugnis von einem Anwalt überprüfen lässt. Er hat das Recht, ein Veto einzulegen, bevor er das Zeugnis erhält und die Änderungen zu verlangen die darauf abzielen, das Zeugnis wohlwollend und gerecht zu gestalten.
Es ist jedoch ebenfalls zu beachten: Dass die Formulierungen im Arbeitszeugnis subtil sein können. Beispielsweise könnte das Weglassen von Aussagen zur Arbeitsweise des Mitarbeiters indirekt darauf hinweisen, dass die Arbeit nicht genügend beurteilt werden konnte. In solchen Fällen ist es wichtig, das Zeugnis eingehend zu prüfen und gegebenenfalls Änderungen zu verlangen um eine faire und wohlwollende Bewertung zu erhalten.
Insgesamt sollte ein Arbeitszeugnis, das die Leistung eines Mitarbeiters während einer längeren Krankheitszeit bewertet, sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und keine unzutreffenden oder nachteiligen Aussagen enthalten. Sollte dies doch der Fall sein ´ hat der Mitarbeiter das Recht ` dagegen vorzugehen und eine faire Beurteilung seiner Leistung einzufordern.
Die Rechtsprechung hat festgestellt, dass krankheitsbedingte Fehlzeiten nur dann im Zeugnis erwähnt werden dürfen, wenn sie außer Verhältnis zur tatsächlichen Arbeitsleistung stehen, beispielsweise wenn sie die Hälfte der gesamten Beschäftigungszeit ausmachen. In einem solchen Fall sollte die Zeit der Krankheit angemessen und objektiv bewertet werden um eine nachteilige Beurteilung des Mitarbeiters zu vermeiden.
Passt auf : Dass das Arbeitszeugnis die Leistung des Mitarbeiters während der Zeiträume in denen er nicht krankgeschrieben war bewerten sollte. Die Krankheitszeiten sollten nicht als maßgebliche Bewertungskriterien herangezogen werden, es sei denn, sie haben einen außergewöhnlichen Umfang im Vergleich zur tatsächlichen Arbeitsleistung.
Wenn ein Mitarbeiter ein ungerechtfertigt negatives Arbeitszeugnis erhält » kann er dagegen vorgehen « indem er das Zeugnis von einem Anwalt überprüfen lässt. Er hat das Recht, ein Veto einzulegen, bevor er das Zeugnis erhält und die Änderungen zu verlangen die darauf abzielen, das Zeugnis wohlwollend und gerecht zu gestalten.
Es ist jedoch ebenfalls zu beachten: Dass die Formulierungen im Arbeitszeugnis subtil sein können. Beispielsweise könnte das Weglassen von Aussagen zur Arbeitsweise des Mitarbeiters indirekt darauf hinweisen, dass die Arbeit nicht genügend beurteilt werden konnte. In solchen Fällen ist es wichtig, das Zeugnis eingehend zu prüfen und gegebenenfalls Änderungen zu verlangen um eine faire und wohlwollende Bewertung zu erhalten.
Insgesamt sollte ein Arbeitszeugnis, das die Leistung eines Mitarbeiters während einer längeren Krankheitszeit bewertet, sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und keine unzutreffenden oder nachteiligen Aussagen enthalten. Sollte dies doch der Fall sein ´ hat der Mitarbeiter das Recht ` dagegen vorzugehen und eine faire Beurteilung seiner Leistung einzufordern.