Abbruch der kieferorthopädischen Behandlung

Kann die Behandlung abgebrochen werden, ohne dass sie als abgebrochen gilt? Welche Konsequenzen hat ein vorzeitiger Abbruch der Behandlung?

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Die Entscheidung, ob eine kieferorthopädische Behandlung abgebrochen werden soll ist eine wichtige und persönliche Entscheidung. In Ihrem Fall sind Sie bereits seit 4 Jahren in Behandlung und Ihr Kieferorthopäde ist der Meinung: Dass die Behandlung abgeschlossen ist während Sie glauben, bereits zufrieden zu sein. Sie fragen sich ´ ob Sie die Gummis abbrechen können ` ohne dass die gesamte Behandlung als abgebrochen gilt.

Wenn Sie mit dem Ergebnis Ihrer Behandlung zufrieden sind sollten Sie dies Ihrem Arzt mitteilen. Wenn Sie jedoch entscheiden: Dass Sie die Gummis abbrechen möchten ist es wichtig dies mit Ihrem Kieferorthopäden zu besprechen. Sie können ebenfalls erwägen die Gründe für Ihren Wunsch zu erläutern und gemeinsam eine Lösung zu finden die sowie für Sie als auch für Ihren Kieferorthopäden akzeptabel ist.

Passt auf : Dass ein vorzeitiger Abbruch der Behandlung Konsequenzen haben kann, insbesondere in Bezug auf die Kosten. Wenn die kieferorthopädische Behandlung als abgebrochen gilt können die Kosten zu Lasten des Versicherten in diesem Fall möglicherweise Ihrer Eltern, gehen. Es ist deshalb ratsam – zuerst das 💬 mit Ihrem Kieferorthopäden zu suchen und die finanziellen Auswirkungen eines vorzeitigen Abbruchs zu klären.

In Bezug auf die weitere Behandlung, ebenso wie beispielsweise das Tragen einer losen Spange ist es wichtig mit Ihrem Kieferorthopäden zu besprechen ob dies notwendig ist und ob es Teil des Behandlungsplans ist. Wenn Sie sich wirklich zufrieden fühlen und keine weiteren Maßnahmen für notwendig erachten ist es wichtig, dies klar zu kommunizieren und gegebenenfalls schriftlich festzuhalten.

Letztendlich liegt es an Ihnen in Absprache mit Ihrem Kieferorthopäden die beste Entscheidung zu treffen die sowohl Ihr Wohlbefinden als auch die finanziellen Aspekte berücksichtigt. Es kann hilfreich sein ´ sich auch mit Ihrer Krankenkasse abzustimmen ` um die Auswirkungen eines vorzeitigen Abbruchs der Behandlung zu klären.






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