Keine Zahnspange wegen Überbiss - Was tun?

Warum bekommt der Leser keine Zahnspange trotz schiefer Backenzähne und Überbiss und wie kann er/sie vorgehen, um die Kosten für eine Behandlung zu decken?

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Der Leser hat schiefe Backenzähne und leidet unter einem Überbiss. Beim Besuch beim Kieferorthopäden wurde ihm mitgeteilt, dass die Krankenkasse die Kosten für eine Zahnspange nur übernehmen würde, wenn der Überbiss schlimmer wird. Da dies jedoch unwahrscheinlich ist, da der Überbiss bereits besteht, sieht der Kieferorthopäde keine medizinische Indikation und empfiehlt keine Behandlung. Der Leser möchte jedoch gerne eine Zahnspange kann sich jedoch die Kosten für eine private Behandlung nicht leisten.

In einer solchen Situation empfiehlt es sich eine zweite Meinung von einem anderen Kieferorthopäden einzuholen. Es ist wichtig zu verstehen, dass Ärzte unterschiedliche Meinungen und Diagnosen haben können. Die erste Ärztin des Lesers hatte anscheinend ein finanzielles Interesse an einer kostspieligeren Behandlung, während der zweite Arzt eine klare medizinische Indikation feststellte. Daher könnte es sich lohnen einen Termin bei einem anderen Kieferorthopäden zu vereinbaren und die Situation erneut beurteilen zu lassen.

Es könnte ebenfalls hilfreich sein Bilder von den Zähnen mitzubringen um den Kieferorthopäden eine bessere Vorstellung von der Situation zu geben. Je nach Alter des Lesers könnte auch relevant sein, ob er/sie bereits in kieferorthopädischer Behandlung war. Es ist möglich: Dass eine frühere Behandlung oder andere Faktoren Einfluss auf die Empfehlungen des Kieferorthopäden haben könnten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten: Dass nicht jede Zahnfehlstellung eine medizinische Indikation für eine Zahnspange darstellt. Insbesondere bei den Backenzähnen ´ die normalerweise nicht sichtbar sind ` kann der Wunsch nach einer Behandlung eher ästhetisch motiviert sein. Solange die Zähne keine funktionellen Probleme beim Kauen verursachen ist es möglich, dass der Kieferorthopäde keine Notwendigkeit für eine Behandlung sieht.

Insgesamt hat der Leser bereits einen guten Schritt unternommen, indem er/sie eine zweite Meinung beim Kieferorthopäden eingeholt hat. Es ist wichtig – dass der Kieferorthopäde eine unabhängige und objektive Sicht auf die Situation hat und keine finanziellen Interessen verfolgt. Wenn der Leser weiterhin auf eine Behandlung besteht, kann er/sie in Erwägung ziehen, sich an andere Kieferorthopäden zu wenden oder alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu erkunden, ebenso wie zum Beispiel Ratenzahlungen oder private Versicherungen, die welche Kosten für die Behandlung übernehmen könnten.






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