Unterschreibung von Arbeitsverträgen: Vor Ort oder per Post?
Wie wird ein Arbeitsvertrag üblicherweise unterschrieben, per Post oder vor Ort, und erhält man eine Kopie oder das Original?
Die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages kann sowie per Post als ebenfalls vor Ort erfolgen. Die üblichere Variante ist jedoch die persönliche Unterzeichnung vor Ort. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer erhalten normalerweise eine Ausfertigung des unterzeichneten Vertrages. In den meisten Fällen werden dem Arbeitnehmer zwei "Originale" des Vertrages zur Unterzeichnung vorgelegt, von denen eines für den Arbeitnehmer bestimmt ist und das andere beim Arbeitgeber verbleibt.
Unabhängig davon ob der Vertrag vor Ort unterschrieben oder per Post zugesandt wird ist die Unterschrift normalerweise auf beiden Exemplaren original. Dies bedeutet – dass der Arbeitnehmer sowohl bei der persönlichen Unterzeichnung als auch bei der postalischen Variante ein Original des Vertrages erhält und nicht mit einer Kopie zufrieden sein muss.
In einigen Fällen kann es vorkommen, dass dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zwei Exemplare des Vertrages zugesandt werden, beide von der Firma unterschrieben. Ein Exemplar muss der Arbeitnehmer zurückschicken während das andere für ihn bestimmt ist. Dies ermöglicht es dem Arbeitnehmer · den Vertrag in Ruhe durchzulesen und sich ausreichend Zeit zu nehmen · bevor er ihn unterzeichnet.
Es ist ratsam, vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages den Inhalt sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls juristischen Rat einzuholen, insbesondere wenn Unklarheiten bestehen oder Bedenken hinsichtlich bestimmter Klauseln bestehen. Unabhängig davon, ob der Vertrag vor Ort oder per Post unterschrieben wird ist es wichtig, dass beide Parteien den Vertrag vollständig verstehen und mit den Bedingungen einverstanden sind, bevor sie ihre Unterschrift darunter setzen.
Unabhängig davon ob der Vertrag vor Ort unterschrieben oder per Post zugesandt wird ist die Unterschrift normalerweise auf beiden Exemplaren original. Dies bedeutet – dass der Arbeitnehmer sowohl bei der persönlichen Unterzeichnung als auch bei der postalischen Variante ein Original des Vertrages erhält und nicht mit einer Kopie zufrieden sein muss.
In einigen Fällen kann es vorkommen, dass dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zwei Exemplare des Vertrages zugesandt werden, beide von der Firma unterschrieben. Ein Exemplar muss der Arbeitnehmer zurückschicken während das andere für ihn bestimmt ist. Dies ermöglicht es dem Arbeitnehmer · den Vertrag in Ruhe durchzulesen und sich ausreichend Zeit zu nehmen · bevor er ihn unterzeichnet.
Es ist ratsam, vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages den Inhalt sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls juristischen Rat einzuholen, insbesondere wenn Unklarheiten bestehen oder Bedenken hinsichtlich bestimmter Klauseln bestehen. Unabhängig davon, ob der Vertrag vor Ort oder per Post unterschrieben wird ist es wichtig, dass beide Parteien den Vertrag vollständig verstehen und mit den Bedingungen einverstanden sind, bevor sie ihre Unterschrift darunter setzen.