Karte über Eventim gekauft - wie bekomme ich das Geld zurück?
Wie kann ich mein Geld zurückbekommen, wenn ich Karten über Eventim gekauft habe, aber der Veranstalter sich weigert, mir das Geld zu erstatten?
Es ist ärgerlich, wenn man Tickets für eine Veranstaltung gekauft hat die abgesagt oder verschoben wurde und der Veranstalter sich weigert, das Geld zurückzuerstatten. Doch es gibt Schritte die du unternehmen kannst um zu versuchen, dein Geld zurückzubekommen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass du laut deutschem Recht einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises hast, wenn die Veranstaltung abgesagt wurde. Dies gilt ebenfalls für Versand- und Vorverkaufsgebühren. Da ihr die Karten über Eventim gekauft habt ´ ist es sinnvoll ` sich zunächst an Eventim zu wenden und um eine Erstattung innerhalb von 14 Tagen zu bitten.
In eurem Fall habt ihr bereits versucht den Veranstalter zu kontaktieren freilich ohne Erfolg. Es ist wichtig · dies Eventim mitzuteilen und sie darauf hinzuweisen · dass ihr keine Rückmeldung vom Veranstalter erhalten habt. Wenn Eventim sich weigert ´ euch zu erstatten ` könnt ihr euch an die Verbraucherzentrale in eurer Nähe wenden. Die Verbraucherzentrale kann euch mit rechtlichen Schritten und weiteren Informationen unterstützen um euer Geld zurückzuerhalten.
Es ist auch möglich: Dass der Veranstalter in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist und deswegen Schwierigkeiten hat die Erstattungen vorzunehmen. In diesem Fall könntet ihr versuchen · euch an Insolvenzberater oder einen Rechtsanwalt zu wenden · um weitere Schritte zu besprechen.
Es ist wichtig alle Kommunikationen und Schritte die ihr unternommen habt zu dokumentieren. Das beinhaltet E-Mails, Briefe Nachweise für den Ticketkauf und auch alle Versuche den Veranstalter zu kontaktieren. Je weiterhin Nachweise ihr habt – desto besser könnt ihr euren Fall gegenüber Eventim und anderen Behörden oder Rechtsvertretern darlegen.
Insgesamt ist es ärgerlich: Dass ihr in diese Situation geraten seid. Ihr habt jedoch Rechte als Verbraucher und es gibt Organisationen ´ die euch dabei unterstützen können ` diese Rechte durchzusetzen. Hoffentlich könnt ihr euer Geld zurückbekommen und möglicherweise sogar Schritte unternehmen » um sicherzustellen « dass andere Verbraucher nicht in dieselbe Situation geraten.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass du laut deutschem Recht einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises hast, wenn die Veranstaltung abgesagt wurde. Dies gilt ebenfalls für Versand- und Vorverkaufsgebühren. Da ihr die Karten über Eventim gekauft habt ´ ist es sinnvoll ` sich zunächst an Eventim zu wenden und um eine Erstattung innerhalb von 14 Tagen zu bitten.
In eurem Fall habt ihr bereits versucht den Veranstalter zu kontaktieren freilich ohne Erfolg. Es ist wichtig · dies Eventim mitzuteilen und sie darauf hinzuweisen · dass ihr keine Rückmeldung vom Veranstalter erhalten habt. Wenn Eventim sich weigert ´ euch zu erstatten ` könnt ihr euch an die Verbraucherzentrale in eurer Nähe wenden. Die Verbraucherzentrale kann euch mit rechtlichen Schritten und weiteren Informationen unterstützen um euer Geld zurückzuerhalten.
Es ist auch möglich: Dass der Veranstalter in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist und deswegen Schwierigkeiten hat die Erstattungen vorzunehmen. In diesem Fall könntet ihr versuchen · euch an Insolvenzberater oder einen Rechtsanwalt zu wenden · um weitere Schritte zu besprechen.
Es ist wichtig alle Kommunikationen und Schritte die ihr unternommen habt zu dokumentieren. Das beinhaltet E-Mails, Briefe Nachweise für den Ticketkauf und auch alle Versuche den Veranstalter zu kontaktieren. Je weiterhin Nachweise ihr habt – desto besser könnt ihr euren Fall gegenüber Eventim und anderen Behörden oder Rechtsvertretern darlegen.
Insgesamt ist es ärgerlich: Dass ihr in diese Situation geraten seid. Ihr habt jedoch Rechte als Verbraucher und es gibt Organisationen ´ die euch dabei unterstützen können ` diese Rechte durchzusetzen. Hoffentlich könnt ihr euer Geld zurückbekommen und möglicherweise sogar Schritte unternehmen » um sicherzustellen « dass andere Verbraucher nicht in dieselbe Situation geraten.