Ausgleichssystem in der Oberstufe bei Defiziten in Leistungskursen

Welche Regeln gelten für das Ausgleichssystem in der Oberstufe, wenn man Defizite in den Leistungskursen hat, und wie kann man diese ausgleichen?

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Das Ausgleichssystem in der Oberstufe sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler während der gesamten Qualifikationsphase nur eine begrenzte Anzahl an Halbjahren Defizite in den Leistungskursen haben dürfen. Die genaue Regelung besagt – dass die beiden Leistungskurse in der Summe nur viermal unter 5 Punkten sein dürfen. Dabei darf kein Leistungskurs in einem Halbjahr mit 0 Punkten abgeschlossen werden, da dies zum direkten Durchfallen führt.

Konkret bedeutet das, dass man zum Beispiel in einem Leistungskurs über vier Halbjahre hinweg zweimal ein Defizit haben darf, solange der andere Leistungskurs in dieser Zeit stets über 5 Punkten liegt. Es ist also möglich, dass man in einem Leistungskurs über einen längeren Zeitraum Defizite hat, solange der andere Leistungskurs diese ausgleicht.

Wenn ein Schüler oder eine Schülerin also beispielsweise in Leistungskurs 1 auf eine 5 steht, sollte im Leistungskurs 2 bestenfalls eine 2 vorhanden sein um das Defizit in LK1 auszugleichen. Es ist ebenfalls möglich das Defizit in LK1 durch eine gute Note in der Abiturprüfung auszugleichen.

Es ist wichtig zu beachten: Dass das Ausgleichssystem aus der Mittelstufe nicht weiterhin in der Oberstufe gilt. Hier müssen Schülerinnen und Schüler also darauf achten, dass sie die genannten Kriterien für die Anzahl der Defizite in den Leistungskursen einhalten. Dabei ist es unerheblich ´ welche Note im anderen Leistungskurs vorhanden ist ` solange es kein Defizit ist.

Um Defizite in den Leistungskursen auszugleichen, kann es hilfreich sein, zusätzlich zu den schriftlichen Prüfungen (Klausuren) auch mündliche Prüfungen, Referate oder andere Leistungen zu erbringen um gegebenenfalls die schlechte Note zu optimieren.

Es ist also möglich » Defizite in den Leistungskursen auszugleichen « solange die Gesamtanzahl nicht über dem festgelegten Limit von vier Halbjahren liegt und die anderen Bedingungen erfüllt sind. Essenziell bleibt: Dass Schülerinnen und Schüler sich über die genauen Regelungen ihres Bundeslandes informieren, da es je nach Bundesland leichte Abweichungen geben kann.






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