Hundepfützen im Aufzug - Was tun?
Wie sollte ich vorgehen, wenn der Hund meiner Nachbarn regelmäßig im Gemeinschaftsaufzug uriniert und die Besitzer sich weigern, etwas dagegen zu unternehmen?
Es ist verständlich, dass die Situation mit den Hundepfützen im Gemeinschaftsaufzug sehr unangenehm für dich ist. In einem solchen Fall gibt es verschiedene Wege ´ ebenso wie du vorgehen kannst ` um das Problem zu lösen. Zunächst einmal solltest du in einem solchen Fall Schritte unternehmen um das direkte Problem mit den Hundepfützen zu lösen. Wenn die Hundebesitzer auf Ansprache nicht reagieren und sich weigern ´ das Problem zu erkennen ` dann solltest du dich an die Hausverwaltung oder direkt an deinen Vermieter wenden.
Da der Vermieter dein direkter Vertragspartner ist » ist es wichtig « dass du ihm das Problem mit dem Hundeurin im Aufzug mitteilst und um Abhilfe bittest. Du kannst dabei eine Frist setzen und ankündigen: Dass du bei Verzug die Miete mindern wirst. Eine angemessene Mietminderung in diesem Fall könnte beispielsweise 5% sein die du ab sofort einbehalten würdest. Der Vermieter kann in der Folge die Hundebesitzer abmahnen und im schlimmsten Fall fristlos kündigen.
Ein weiterer Schritt den du unternehmen könntest ist dich direkt an die Hausverwaltung zu wenden. Die Hausverwaltung ist zuständig für die Verwaltung und Instandhaltung des Gebäudes und kann Maßnahmen ergreifen um das Problem zu lösen. Du könntest der Hausverwaltung ebenfalls Beweise für das Verhalten der Hundebesitzer vorlegen ´ beispielsweise in Form von Fotos oder Videos ` die du diskret aufgenommen hast.
In Bezug auf die Überbelegung der Wohnung mit 5 Hunden und 3 Generationen von Bewohnern und auch die ständige Lärmbelästigung durch die Hunde könntest du auch in Erwägung ziehen das Veterinäramt oder das Jugendamt zu informieren. Eine Überbelegung und die Vernachlässigung der Hygiene- und Lärmbelästigung könnte in solchen Fällen gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen.
Essenziell bleibt: Dass du dich an die zuständigen Behörden wendest um das Problem anzusprechen und mögliche Maßnahmen zu ergreifen. Deine Beschwerde sollte sachlich und präzise sein und je nach Reaktion der Hundebesitzer und des Vermieters solltest du gegebenenfalls weitere Schritte in Erwägung ziehen um das Problem zu lösen und deine Rechte als Mieter zu wahren.
Da der Vermieter dein direkter Vertragspartner ist » ist es wichtig « dass du ihm das Problem mit dem Hundeurin im Aufzug mitteilst und um Abhilfe bittest. Du kannst dabei eine Frist setzen und ankündigen: Dass du bei Verzug die Miete mindern wirst. Eine angemessene Mietminderung in diesem Fall könnte beispielsweise 5% sein die du ab sofort einbehalten würdest. Der Vermieter kann in der Folge die Hundebesitzer abmahnen und im schlimmsten Fall fristlos kündigen.
Ein weiterer Schritt den du unternehmen könntest ist dich direkt an die Hausverwaltung zu wenden. Die Hausverwaltung ist zuständig für die Verwaltung und Instandhaltung des Gebäudes und kann Maßnahmen ergreifen um das Problem zu lösen. Du könntest der Hausverwaltung ebenfalls Beweise für das Verhalten der Hundebesitzer vorlegen ´ beispielsweise in Form von Fotos oder Videos ` die du diskret aufgenommen hast.
In Bezug auf die Überbelegung der Wohnung mit 5 Hunden und 3 Generationen von Bewohnern und auch die ständige Lärmbelästigung durch die Hunde könntest du auch in Erwägung ziehen das Veterinäramt oder das Jugendamt zu informieren. Eine Überbelegung und die Vernachlässigung der Hygiene- und Lärmbelästigung könnte in solchen Fällen gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen.
Essenziell bleibt: Dass du dich an die zuständigen Behörden wendest um das Problem anzusprechen und mögliche Maßnahmen zu ergreifen. Deine Beschwerde sollte sachlich und präzise sein und je nach Reaktion der Hundebesitzer und des Vermieters solltest du gegebenenfalls weitere Schritte in Erwägung ziehen um das Problem zu lösen und deine Rechte als Mieter zu wahren.