Anerkennung eines Grundschullehramtstudiums in Bremen
Kann man mit einem Grundschullehramtstudium aus Niedersachsen in Bremen unterrichten, auch wenn die Fächerkombinationen unterschiedlich sind?
Grundsätzlich ist es möglich, mit einem abgeschlossenen Studium für das Lehramt an Grundschulen in einem Bundesland ebenfalls in einem anderen Bundesland zu unterrichten. Allerdings gibt es einige Dinge zu beachten ´ insbesondere ` wenn die Fächerkombinationen zwischen den Bundesländern unterschiedlich sind.
Im vorliegenden Fall wird das Grundschullehramtsstudium in Oldenburg erwähnt, bei dem nur eines der Hauptfächer Mathe oder Deutsch gewählt werden muss. Im Gegensatz dazu sind in Bremen sowie Mathe als auch Deutsch verpflichtende Fächer. Die Frage ist also – ob ein Grundschullehrer mit einem Abschluss aus Oldenburg dennoch in Bremen unterrichten kann.
Die Antwort lautet grundsätzlich ja. Mit dem Abschluss des 2. Staatsexamens ist es möglich in jedem Bundesland zu unterrichten. Das bedeutet, dass ein/e Lehrer*in, der/die das Studium in Niedersachsen absolviert hat auch in Bremen an Grundschulen unterrichten kann sobald das 2. Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen wurde.
Allerdings gibt es eine Komplikation wenn es um den Bundeslandwechsel zwischen dem 1. und 2. Staatsexamen für das Referendariat geht. Hier ist es ratsam im Bundesland zu bleiben in dem man das Studium absolviert hat um mögliche Schwierigkeiten bei der Anerkennung der Studienleistungen und des Referendariats zu vermeiden.
Passt auf : Dass die Lehrer*innen die in einem anderen Bundesland unterrichten möchten, möglicherweise zusätzliche Auflagen erfüllen müssen. Dies könnte beispielsweise die Teilnahme an speziellen Kursen oder Prüfungen sein um die fehlenden Qualifikationen, ebenso wie in diesem Fall möglicherweise fehlendes Fachwissen in einem der verpflichtenden Fächer, auszugleichen.
Zusammenfassend ist es also möglich mit einem Grundschullehramtsstudium aus Niedersachsen in Bremen zu unterrichten. Dennoch sollte man sich über mögliche zusätzliche Anforderungen ´ die das neue Bundesland stellen könnte ` informieren und im Idealfall bereits vor dem Abschluss des Studiums und des Referendariats die Voraussetzungen für einen Bundeslandwechsel klären.
Im vorliegenden Fall wird das Grundschullehramtsstudium in Oldenburg erwähnt, bei dem nur eines der Hauptfächer Mathe oder Deutsch gewählt werden muss. Im Gegensatz dazu sind in Bremen sowie Mathe als auch Deutsch verpflichtende Fächer. Die Frage ist also – ob ein Grundschullehrer mit einem Abschluss aus Oldenburg dennoch in Bremen unterrichten kann.
Die Antwort lautet grundsätzlich ja. Mit dem Abschluss des 2. Staatsexamens ist es möglich in jedem Bundesland zu unterrichten. Das bedeutet, dass ein/e Lehrer*in, der/die das Studium in Niedersachsen absolviert hat auch in Bremen an Grundschulen unterrichten kann sobald das 2. Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen wurde.
Allerdings gibt es eine Komplikation wenn es um den Bundeslandwechsel zwischen dem 1. und 2. Staatsexamen für das Referendariat geht. Hier ist es ratsam im Bundesland zu bleiben in dem man das Studium absolviert hat um mögliche Schwierigkeiten bei der Anerkennung der Studienleistungen und des Referendariats zu vermeiden.
Passt auf : Dass die Lehrer*innen die in einem anderen Bundesland unterrichten möchten, möglicherweise zusätzliche Auflagen erfüllen müssen. Dies könnte beispielsweise die Teilnahme an speziellen Kursen oder Prüfungen sein um die fehlenden Qualifikationen, ebenso wie in diesem Fall möglicherweise fehlendes Fachwissen in einem der verpflichtenden Fächer, auszugleichen.
Zusammenfassend ist es also möglich mit einem Grundschullehramtsstudium aus Niedersachsen in Bremen zu unterrichten. Dennoch sollte man sich über mögliche zusätzliche Anforderungen ´ die das neue Bundesland stellen könnte ` informieren und im Idealfall bereits vor dem Abschluss des Studiums und des Referendariats die Voraussetzungen für einen Bundeslandwechsel klären.