Wer zahlt die Beerdigungskosten, wenn kein Geld vorhanden ist oder keine Angehörigen da sind?

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Was geschieht mit der Beerdigung, wenn keine finanziellen Mittel für die Bestattung vorhanden sind oder der Verstorbene keine Angehörigen hat?** Unglücklicherweise ist dies in vielen Fällen eine zentrale Frage. Die Regelungen variieren stark – von Land zu Land und von Kommune zu Kommune. In Deutschland sind die Bestattungsgesetze in jedem Bundesland unterschiedlich. Das bedeutet – dass die Verantwortung für die Kosten je nach Region unterschiedlich gehandhabt wird.

Wer ist verantwortlich für die Kosten? In vielen Situationen liegt die Verantwortung beim Staat. Wenn ein Mensch allein lebt und keine Angehörigen auffindbar sind, dann übernimmt meist die Gemeinde die Verantwortung. So schreibt das entsprechende Gesetz in jedem Bundesland vor. Der Staat ist verpflichtet, eine angemessene Bestattung zu organisieren – ebenfalls wenn der Verstorbene keine finanziellen Mittel angespart hat. Das ist ein wichtiger Aspekt – den viele Menschen unterschätzen.

Die konkreten Kosten die übernommen werden, variieren jedoch – abhängig von der jeweiligen Kommune und dem Bundesland. In den meisten Fällen wird eine einfache Bestattung organisiert. Man entscheidet sich für einen schlichten Sarg um die gesamten Ausgaben zu minimieren. Teure Grabstätten oder aufwendige Trauerfeiern sind oft nicht Teil von Sozialbestattungen – weswegen viele dabei auf ganz klassische Optionen zurückgreifen.

Wie wird die Finanzierung organisiert? Die Kosten für die Sozialbestattung gehen in der Regel zu Lasten der öffentlichen Kassen. Gelder aus dem Sozialamt oder dem Amt für Soziales und Wohnen stellen die Hauptquelle dar. Sollte der Verstorbene noch Vermögen besessen haben wird dieses zur Deckung der Bestattungskosten genutzt. In Fällen, in denen kein genügendes Vermögen vorhanden ist – tritt das Amt für Soziales ein. Wichtig ist, dass die Bestattung in der Regel schlicht gehalten wird; individuelle Wünsche bleiben oft unerfüllt.

Die Schlichtheit lässt viele Menschen aufhorchen. Wer sich hier nicht frühzeitig um seine Wünsche kümmert könnte sehr enttäuscht werden. Daher ist es ratsam – Vorsorge zu treffen. Eine Bestattungsvorsorge oder eine Sterbegeldversicherung könnten den eigenen Vorstellungen gerecht werden. Diese Vorsorgemaßnahmen ermöglichen es den Menschen die eigenen Wünsche für den letzten Weg festzulegen und notfalls auch finanzielle Engpässe zu umgehen.

Was passiert, wenn Angehörige da sind diese jedoch die Kosten nicht tragen können? In diesen Fällen haben die Erben die Möglichkeit die Erbschaft abzulehnen. Wenn Erben die Erbschaft ausschlagen ´ sind sie nicht dafür verantwortlich ` die Beerdigungskosten zu tragen. Das Sozialamt kann in solchen Fällen die Kosten übernehmen vorausgesetzt kein anderer Erbe zur Verfügung steht. Dieses rechtliche Konstrukt sorgt dafür, dass auch in schwierigen finanziellen Lagen eine Beerdigung stattfinden kann.

Fazit – Es ist unerlässlich, sich mit den Themen Bestattung und finanzielle Verantwortung auseinanderzusetzen. Frühzeitig eine Bestattungsvorsorge zu treffen oder eine Sterbegeldversicherung abzuschließen, wäre eine kluge Entscheidung. Die eigene Bestattung sollte nicht dem Zufall überlassen werden – denn dies bringt Unsicherheit und möglichen Unmut mit sich. Ein geregelter Prozess sorgt für Sicherheit und ermöglicht es, den eigenen Vorstellungen für den letzten Weg Ausdruck zu verleihen. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Bestattung kann helfen – sowie um den eigenen Wünschen nachzukommen als auch um Angehörige von den finanziellen Belastungen zu befreien.






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