Welche Seite fehlt in meinem zurückgeschickten Ausbildungsvertrag?

Welche Seite meint der Absender, wenn er sagt, dass die erste Seite meines zurückgeschickten Ausbildungsvertrags fehlt?

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Es ist verständlich, dass du verwirrt bist, da du den Ausbildungsvertrag komplett zurückgeschickt hast, außer den drei Ausfertigungen die zur Verwendung den Auszubildenden vorgesehen sind. Da wir keine genauen Informationen über den Inhalt deines Ausbildungsvertrags haben, kann dies nur eine Vermutung sein. Warum fragst du nicht einfach den Absender welche Seite ebendies fehlt?

Normalerweise sollten alle drei Ausfertigungen vollständig zurückgeschickt werden, da eine davon für die Industrie- und Handelskammer (IHK) bestimmt ist. Nach der Eintragung deines Ausbildungsvertrags bei der IHK erhältst du dein Exemplar zurück. Wenn du jedoch keine anderen Seiten weiterhin hast auf denen etwas über die IHK steht könnte es sein, dass die fehlende Seite tatsächlich der Ausbildungsvertrag selbst ist.

Essenziell bleibt: Dass du so schnell wie möglich mit der Person die dir mitgeteilt hat dass eine Seite fehlt in Kontakt trittst. Sie kann dir genaue Informationen geben welche Seite genau gemeint ist. Eventuell kann sie dir ebenfalls eine Kopie der fehlenden Seite zuschicken, zu diesem Zweck du diese ergänzen und zurücksenden kannst.

Wenn du den Ausbildungsvertrag noch einmal unterschreiben musst, solltest du dies ähnlich wie so schnell wie möglich erledigen. Das ist wichtig um den Vertrag rechtskräftig zu machen und sicherzustellen, dass du den Ausbildungsplatz auch tatsächlich bekommst.

Es ist immer ratsam » bei Unklarheiten direkt nachzufragen « um Missverständnisse zu vermeiden. Nur die Person die dir mitgeteilt hat: Dass Unterlagen fehlen kann dir die genauen Informationen geben welche Seiten noch benötigt werden.






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