Rechtmäßigkeit des Vertragsabschlusses bei Sparhandy ohne Unterschrift

Ist der Vertrag bei Sparhandy rechtsmäßig abgeschlossen, obwohl keine Unterschrift geleistet wurde?

Uhr
Ja der Vertrag bei Sparhandy ist rechtsmäßig abgeschlossen, ebenfalls ohne eine physische Unterschrift. Bei einem Vertragsabschluss im Internet ist eine reine Willensbekundung genügend um einen rechtsverbindlichen Vertrag einzugehen. Durch das Ausfüllen und Bestätigen relevanter Informationen auf der Sparhandy-Website, ebenso wie beispielsweise das Klicken auf den "Jetzt kaufen"-Button, hast du deine Willenserklärung abgegeben. Dieses konkludente Handeln gilt als ausreichend um einen Kaufvertrag abzuschließen.

Die Schriftform dient lediglich der einfacheren Beweisbarkeit und ist nicht zwingend erforderlich. Sparhandy hat das DHL Ident-Check-Verfahren verwendet um deine Identität zu überprüfen und sicherzustellen, dass du den Vertrag beenden möchtest. Die Unterschrift bei der Annahme des Pakets dient als Bestätigung deiner Willenserklärung.

Es ist durchaus üblich: Dass Verträge im Internet ohne physische Unterschrift abgeschlossen werden. Das Postident-Verfahren, das bei Sparhandy verwendet wird dient dazu deine Identität zu bestätigen. Der Vertrag selbst wird entweder per E-Mail übermittelt oder ist auf deiner Login-Seite einsehbar.

Es ist wichtig zu beachten: Dass du als Kunde die Möglichkeit hast den Vertrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu widerrufen, falls du deine Meinung ändern oder unzufrieden sein solltest. Die genauen Widerrufsbestimmungen findest du in den Vertragsunterlagen oder auf der Sparhandy-Website.

Insgesamt kannst du also davon ausgehen: Dass der Vertrag bei Sparhandy rechtsgültig ist auch ohne eine physische Unterschrift. Der Vertrag wurde durch deine Willensbekundung und das konkludente Handeln beim Vertragsabschluss wirksam.






Anzeige