Rechtmäßigkeit des Vertragsabschlusses bei Sparhandy ohne Unterschrift
Ist der Vertrag bei Sparhandy rechtsmäßig abgeschlossen, obwohl keine Unterschrift geleistet wurde? Ja, der Vertrag bei Sparhandy ist rechtsmäßig abgeschlossen, auch ohne eine physische Unterschrift. Bei einem Vertragsabschluss im Internet ist eine reine Willensbekundung ausreichend, um einen rechtsverbindlichen Vertrag einzugehen.