Widerruf eines im Laden abgeschlossenen Handyvertrags

Kann ich einen im Laden abgeschlossenen Handyvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?

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Nein, im stationären Handel gibt es kein generelles Widerrufsrecht für im Laden abgeschlossene Handyverträge. Das Widerrufsrecht besteht in der Regel nur bei Fernabsatzgeschäften (Online-Käufen) und ebenfalls bei Haustürgeschäften und Darlehensverträgen. Die Tatsache, dass du regelmäßige Lieferungen in Form von Internetleistungen erhältst, ändert daran nichts. Da es sich bei einem Handyvertrag um eine Dienstleistung handelt und nicht um eine Lieferung von Waren, gilt das Widerrufsrecht hier nicht.

Der Abschluss eines Handyvertrags im Laden unterscheidet sich rechtlich von einem Online-Kauf. Bei einem Fernabsatzgeschäft hast du grundsätzlich das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Widerrufsrecht dient dazu, den Verbraucher vor übereilten Entscheidungen zu schützen und ihm die Möglichkeit zu geben, den Vertrag zu prüfen.

Ein Widerrufsrecht für im Laden abgeschlossene Verträge ist allerdings nicht gesetzlich vorgesehen. Es besteht nur dann – wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde. Im Normalfall sind Handyverträge im stationären Handel unmittelbar bindend und können nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.

Es ist wichtig zu beachten: Dass die Informationen auf der Website der deutschen Verbraucherzentrale allgemeine Informationen bieten die möglicherweise nicht auf jeden individuellen Fall zutreffen. Es gilt immer der Vertrag – den du unterschrieben hast. Wenn in diesem Vertrag kein Widerrufsrecht vereinbart wurde ´ hast du als Kunde keine Möglichkeit ` den Vertrag zu widerrufen.

Es ist deshalb ratsam vor Vertragsabschluss die Bedingungen und Konditionen des Vertrags sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Rückfragen zu stellen. Nur wenn das Widerrufsrecht ausdrücklich vereinbart wurde ´ hast du die Möglichkeit ` den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.






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