Paket beschädigt - Wer ist für den Schadensersatz verantwortlich?
Habe ich als Absender eines Pakets, das beim Empfänger beschädigt angekommen ist, Anspruch auf Schadensersatz? Wer trägt die Beweispflicht in einem solchen Fall?
In einem solchen Fall, in dem ein Paket beim Empfänger beschädigt ankommt ist es wichtig zu klären, wer für den Schadensersatz verantwortlich ist und wer die Beweispflicht trägt.
Grundsätzlich ist der Absender für die ordnungsgemäße Verpackung und den Schutz des Paketinhalts verantwortlich. Der Absender hat die Pflicht ´ das Paket so zu verpacken ` dass es den üblichen Transportbelastungen standhalten kann. Sowohl die Versanddienstleister sowie die Gerichte gehen von einer gewissen Verpackungsleistung aus die der Absender erbringen muss.
Wenn das Paket beim Empfänger beschädigt ankommt, hat der Empfänger das Recht eine Schadensmeldung bei dem Versanddienstleister in diesem Fall DHL, zu eröffnen. Bei der Prüfung des Schadensfalls wird DHL die Verpackung des Pakets bewerten und prüfen, ob der Absender seine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verpackung erfüllt hat.
Wenn DHL feststellt » dass die Verpackung mangelhaft war « kann DHL den Schadensersatzanspruch ablehnen. In diesem Fall trägt der Absender die Beweispflicht, dass er die Verpackung ordnungsgemäß und genügend geschützt hat. Essenziell bleibt: Dass der Absender nachweisen kann: Er alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat um die Ware vor Schäden zu schützen.
Allerdings gibt es ebenfalls Fälle, in denen der Schaden am Paket klar ist, exemplarisch wenn das Paket äußerlich stark beschädigt ist. In solchen Fällen liegt die Beweislast beim Versanddienstleister ´ da er nachweisen muss ` dass der Schaden nicht auf einen Fehler während des Transports zurückzuführen ist.
In dem vorliegenden Fall wurde die Schadensmeldung vom Empfänger eröffnet und DHL hat den Schadensersatz abgelehnt, weil die Verpackung mangelhaft war. Da das Paket nun zurück an den Absender geht ´ besteht die Möglichkeit ` sich mit DHL direkt auseinanderzusetzen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten: Dass die Erfolgsaussichten in solchen Fällen eher gering sind wenn die Verpackung mangelhaft war. Wenn der Absender nicht nachweisen kann, dass er die Verpackung ordnungsgemäß und ausreichend geschützt hat wird es schwierig sein einen Schadensersatzanspruch erfolgreich geltend zu machen. Es ist deshalb ratsam, beim Versand von empfindlichen oder wertvollen Gegenständen besondere Sorgfalt auf die Verpackung zu legen und gegebenenfalls zusätzliche Versicherungen abzuschließen.
Abschließend kann gesagt werden, dass der Absender bei einem beschädigten Paket in der Beweispflicht ist um einen Schadensersatzanspruch erfolgreich geltend zu machen. Es ist wichtig die ordnungsgemäße Verpackung und den Schutz des Paketinhalts sicherzustellen und gegebenenfalls zusätzliche Versicherungen abzuschließen um im Falle eines Schadens abgesichert zu sein.
Grundsätzlich ist der Absender für die ordnungsgemäße Verpackung und den Schutz des Paketinhalts verantwortlich. Der Absender hat die Pflicht ´ das Paket so zu verpacken ` dass es den üblichen Transportbelastungen standhalten kann. Sowohl die Versanddienstleister sowie die Gerichte gehen von einer gewissen Verpackungsleistung aus die der Absender erbringen muss.
Wenn das Paket beim Empfänger beschädigt ankommt, hat der Empfänger das Recht eine Schadensmeldung bei dem Versanddienstleister in diesem Fall DHL, zu eröffnen. Bei der Prüfung des Schadensfalls wird DHL die Verpackung des Pakets bewerten und prüfen, ob der Absender seine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verpackung erfüllt hat.
Wenn DHL feststellt » dass die Verpackung mangelhaft war « kann DHL den Schadensersatzanspruch ablehnen. In diesem Fall trägt der Absender die Beweispflicht, dass er die Verpackung ordnungsgemäß und genügend geschützt hat. Essenziell bleibt: Dass der Absender nachweisen kann: Er alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat um die Ware vor Schäden zu schützen.
Allerdings gibt es ebenfalls Fälle, in denen der Schaden am Paket klar ist, exemplarisch wenn das Paket äußerlich stark beschädigt ist. In solchen Fällen liegt die Beweislast beim Versanddienstleister ´ da er nachweisen muss ` dass der Schaden nicht auf einen Fehler während des Transports zurückzuführen ist.
In dem vorliegenden Fall wurde die Schadensmeldung vom Empfänger eröffnet und DHL hat den Schadensersatz abgelehnt, weil die Verpackung mangelhaft war. Da das Paket nun zurück an den Absender geht ´ besteht die Möglichkeit ` sich mit DHL direkt auseinanderzusetzen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten: Dass die Erfolgsaussichten in solchen Fällen eher gering sind wenn die Verpackung mangelhaft war. Wenn der Absender nicht nachweisen kann, dass er die Verpackung ordnungsgemäß und ausreichend geschützt hat wird es schwierig sein einen Schadensersatzanspruch erfolgreich geltend zu machen. Es ist deshalb ratsam, beim Versand von empfindlichen oder wertvollen Gegenständen besondere Sorgfalt auf die Verpackung zu legen und gegebenenfalls zusätzliche Versicherungen abzuschließen.
Abschließend kann gesagt werden, dass der Absender bei einem beschädigten Paket in der Beweispflicht ist um einen Schadensersatzanspruch erfolgreich geltend zu machen. Es ist wichtig die ordnungsgemäße Verpackung und den Schutz des Paketinhalts sicherzustellen und gegebenenfalls zusätzliche Versicherungen abzuschließen um im Falle eines Schadens abgesichert zu sein.