Paket beschädigt - Wer ist für den Schadensersatz verantwortlich?

Welche Rechte hat der Absender eines beschädigten Pakets und wer trägt die Beweispflicht beim Versanddienstleister?

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Der Versand von Paketen gehört in der heutigen Zeit zur Normalität. Doch wie sieht es aus, wenn ein Paket beschädigt beim Empfänger ankommt? Viele Menschen stellen sich die Frage - Wer trägt die Verantwortung für den Schaden? In diesemklären wir auf - wer für den Schadensersatz zuständig ist und wer die Beweisführung übernehmen muss.

Zunächst muss man verstehen – der Absender ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Verpackung des Pakets. In der Regel muss diese Verpackung den vorherrschenden Transportbedingungen standhalten. Versanddienstleister setzen voraus ´ dass Absender die Ware so verpacken ` dass sie während des Transports nicht beschädigt wird.

Kommt es nun zu einem Schadensfall, hat der Empfänger das Recht, eine Schadensmeldung bei dem jeweiligen Versanddienstleister zu initiieren — in Deutschlands Fällen ist dies oft DHL. Im Zuge dieser Meldung wird sowie die Verpackung als ebenfalls der Inhalt des Pakets hinterfragt. DHL wird prüfen ob der Absender seine Verpackungspflicht eingelöst hat.

Wird die Verpackung als unzureichend eingestuft kann DHL den Schadensersatzanspruch zurückweisen. In solch einem Szenario ist der Absender in der Beweispflicht. Folglich muss er beweisen, dass er die Ware genügend und ordnungsgemäß verpackt hat – also dass er alle zumutbaren Schutzmaßnahmen eingehalten hat.

Nichtsdestotrotz existieren auch Fälle in denen der Schaden am Paket klar ist. Wenn das Paket stark beschädigt ankommt, gibt es spezielle Regelungen. In diesen Fällen liegt die Beweislast beim Versanddienstleister. Dieser muss belegen – dass der Schaden nicht durch die Unzulänglichkeiten während des Transports verursacht wurde.

Ein Beispiel könnte vorgelagert werden: Angenommen der Empfänger meldet einen Schaden und DHL lehnt den Anspruch ab - weil die Verpackung als mangelhaft bewertet wird. Das Paket wird dann zurück an den Absender gesendet. Es bleibt dem Absender überlassen sich direkt mit DHL auseinanderzusetzen. Erfolgsaussichten hier sind oft gering, besonders wenn die Mängel in der Verpackung evident sind.

Wenn der Absender nicht eindeutig darstellen kann: Er die Verpackung korrekt vorgenommen hat ist es schwierig - einen Schadensersatzanspruch durchzusetzen. In solchen Fällen ist es unbedingt ratsam beim Versand von hochwertigen oder empfindlichen Gegenständen besonders intensiv auf die Verpackungsdetails zu achten. Gegebenenfalls sollte auch über eine zusätzliche Versicherung nachgedacht werden.

Zusammenfassend – Der Absender ist beim Erhalt eines beschädigten Pakets in der Beweispflicht um Schadensersatzforderungen zu formulieren und durchzusetzen. Ein bewusster Umgang mit der Verpackung ist unabdingbar. So kann der Absender sich bestmöglich absichern sollte es im Fall der Fälle zu einem Schaden kommen.






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