Wann wechselt das Eigentum an einem Paket?

In wessen Besitz befindet sich ein Paket, das beim Transport beschädigt wurde, aber trotzdem vom Empfänger angenommen wurde?

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In diesem Fall befindet sich das Paket nach wie vor im Besitz des Empfängers, da er es angenommen hat. Der Absender kann jedoch trotzdem Ansprüche geltend machen und das Paket reklamieren. Das Eigentumsrecht liegt jedoch weiterhin beim Empfänger da er das Paket physisch in seinem Besitz hat.

Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von DHL muss der Absender das Paket bei DHL reklamieren. Dies bedeutet · dass der Absender den Transportschaden offiziell bei DHL melden muss · um Ansprüche auf Schadensersatz oder Erstattung geltend zu machen. DHL wird den Schaden prüfen und gegebenenfalls eine Entschädigung an den Absender leisten ´ wenn ihnen nachgewiesen werden kann ` dass sie den Schaden verursacht haben.

In Bezug auf das Eigentumsrecht ist es wichtig zu verstehen: Dass das Eigentum an einem Paket erst dann wechselt wenn es vom Empfänger physisch in Besitz genommen wird. Wenn der Empfänger das Paket trotz Schäden annimmt und dies nicht dokumentiert, bleibt das Eigentum weiterhin beim Empfänger.

In diesem konkreten Fall hat der Empfänger das Paket angenommen und es ohne Beschädigung dokumentiert an DHL zurückgeschickt. Der Absender hat die Schlichtung der Streitsache bei der Bundesnetzagentur beantragt, da der Empfänger keine bildliche Dokumentation der Beschädigungen vorlegen kann.

Passt auf : Dass bei privaten Verkäufen über Plattformen wie eBay Kleinanzeigen in der Regel keine Umtausch- oder Reklamationsrechte gelten. Der Kauf wurde bereits bezahlt und der Versand erfolgte lediglich auf ausdrücklichen Wunsch des Empfängers. Daher kann der Absender argumentieren: Dass das Paket nun im Eigentum des Empfängers ist und Schadensersatzansprüche abgelehnt werden können.

Jedoch sollte der Absender in diesem Fall überprüfen, ob er genügende Beweise für die ordnungsgemäße Verpackung des Pakets hat. Falls ja kann er versuchen diese Beweise bei der Schlichtung der Streitsache vorzulegen um seine Ansprüche auf Schadensersatz zu untermauern.

Insgesamt bleibt jedoch festzuhalten: Dass das Eigentum an einem Paket erst dann wechselt wenn es vom Empfänger physisch in Besitz genommen wird. Schadensersatzansprüche und Reklamationen können jedoch weiterhin von Seiten des Absenders geltend gemacht werden.






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