Notenstreichen im Abiturzeugnis - Welche Noten können gestrichen werden?
Welche Fächer eignen sich in der Theorie zum Streichen von 🎵 im Abiturzeugnis?**
Das Streichen von Noten hat in der Abiturprüfung eine tragende Rolle. Schüler sind oft bestrebt ihre Abschlussnoten zu optimieren. Sicherlich ist es mal möglich, gewisse Noten zu eliminieren. Denk daran — dies geschieht aber unter gezielten Vorgaben. An vielen Schulen kann man in der Regel zwei Noten streichen gleichwohl sind dies nicht beliebige Fächer. Es existieren bestimmte Kriterien – die man beachten sollte.
Die Regeln variieren zwischen den Schulen. Einige Bildungseinrichtungen erlauben das Streichen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein häufig genannter Punkt sind Leistungskurse die meist nicht in diese Regelung fallen. Überdies lohnt sich ein Blick in die schulinterne Satzung oder die Informationen des Kultusministeriums. So kann man präzise ermitteln welche Noten in den Genuss des Streichens kommen.
Es ist zu bedenken — nur solche Fächer können gestrichen werden die nicht mit einer Abiturprüfung verbunden sind. Das bedeutet konkret – es können in der Regel nur Noten aus Grundkursen gestrichen werden. Gelegentlich können bestimmte Fächer jedoch von dieser Regelung ausgeschlossen sein. Fächer die spezielle Anforderungen für ein späteres Studium darstellen, bleiben oft unangetastet.
Ein Blick auf den aktuellen Fächerplan offenbart die Optionen: Die Fächer im Aufgabenfeld 1 – Englisch (LK1), Kunst (GK1), Deutsch (GK2) – sind Leistungsfächer und damit ausgeschlossen. Im Aufgabenfeld 2 sind Philosophie (GK3) und Geographie (GK ABIschrift) anzutreffen. Diese können theoretisch gestrichen werden da es sich um Grundkurse handelt. Im Aufgabenfeld 3 hingegen zählt Informatik (LK2) zu den Leistungskursen, ebenfalls hier steht ein Streichvorgang nicht zur Debatte. Mathematik (GK Abi Mündlich), im Gegensatz dazu ist als Grundkurs prädestiniert.
Betrachten wir die hypothetischen Noten:
- Philosophie: X;X;O;O
- Geographie: X;X;X;X
- Informatik: X;X;X;X
- Mathematik: X;X;X;X
In diesem Beispiel würden die Noten O in Philosophie und Geographie potenziell gestrichen werden. Bedenke, dass die X-Noten in den Leistungskursen Informatik und Mathematik von einem Streich ausgeschlossen sind.
Wichtig zu erwähnen: Konkrete Regelungen zur Notenstreichung werden von den Schulen festgelegt. Daher ist es ratsam – das 💬 mit Lehrern oder der Schulleitung zu suchen. So erhält man die notwendigen Informationen zum Notenstreichen und den damit verbundenen Voraussetzungen. Schüler sollten stets auf dem Laufenden sein und wissen welche Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen.
Das Streichen von Noten hat in der Abiturprüfung eine tragende Rolle. Schüler sind oft bestrebt ihre Abschlussnoten zu optimieren. Sicherlich ist es mal möglich, gewisse Noten zu eliminieren. Denk daran — dies geschieht aber unter gezielten Vorgaben. An vielen Schulen kann man in der Regel zwei Noten streichen gleichwohl sind dies nicht beliebige Fächer. Es existieren bestimmte Kriterien – die man beachten sollte.
Die Regeln variieren zwischen den Schulen. Einige Bildungseinrichtungen erlauben das Streichen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein häufig genannter Punkt sind Leistungskurse die meist nicht in diese Regelung fallen. Überdies lohnt sich ein Blick in die schulinterne Satzung oder die Informationen des Kultusministeriums. So kann man präzise ermitteln welche Noten in den Genuss des Streichens kommen.
Es ist zu bedenken — nur solche Fächer können gestrichen werden die nicht mit einer Abiturprüfung verbunden sind. Das bedeutet konkret – es können in der Regel nur Noten aus Grundkursen gestrichen werden. Gelegentlich können bestimmte Fächer jedoch von dieser Regelung ausgeschlossen sein. Fächer die spezielle Anforderungen für ein späteres Studium darstellen, bleiben oft unangetastet.
Ein Blick auf den aktuellen Fächerplan offenbart die Optionen: Die Fächer im Aufgabenfeld 1 – Englisch (LK1), Kunst (GK1), Deutsch (GK2) – sind Leistungsfächer und damit ausgeschlossen. Im Aufgabenfeld 2 sind Philosophie (GK3) und Geographie (GK ABIschrift) anzutreffen. Diese können theoretisch gestrichen werden da es sich um Grundkurse handelt. Im Aufgabenfeld 3 hingegen zählt Informatik (LK2) zu den Leistungskursen, ebenfalls hier steht ein Streichvorgang nicht zur Debatte. Mathematik (GK Abi Mündlich), im Gegensatz dazu ist als Grundkurs prädestiniert.
Betrachten wir die hypothetischen Noten:
- Philosophie: X;X;O;O
- Geographie: X;X;X;X
- Informatik: X;X;X;X
- Mathematik: X;X;X;X
In diesem Beispiel würden die Noten O in Philosophie und Geographie potenziell gestrichen werden. Bedenke, dass die X-Noten in den Leistungskursen Informatik und Mathematik von einem Streich ausgeschlossen sind.
Wichtig zu erwähnen: Konkrete Regelungen zur Notenstreichung werden von den Schulen festgelegt. Daher ist es ratsam – das 💬 mit Lehrern oder der Schulleitung zu suchen. So erhält man die notwendigen Informationen zum Notenstreichen und den damit verbundenen Voraussetzungen. Schüler sollten stets auf dem Laufenden sein und wissen welche Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen.