Notenstreichen im Abiturzeugnis - Welche Noten können gestrichen werden?
Welche Noten kann ich theoretisch von meinem Abiturzeugnis streichen und wie kann ich dies ermitteln?
Das Notenstreichen im Abiturzeugnis ermöglicht es Schülern, ihre schlechtesten 🎵 aus dem Zeugnis zu entfernen um ihre Durchschnittsnote zu optimieren. In den meisten Schulen können zwei Noten gestrichen werden freilich nur aus bestimmten Fächern. Um herauszufinden ´ welche Noten gestrichen werden können ` müssen die Regeln und Vorgaben der jeweiligen Schule beachtet werden.
Die Regelungen zum Notenstreichen können von Schule zu Schule variieren. In einigen Fällen gibt es bestimmte Fächer, in denen Noten generell nicht gestrichen werden dürfen, ebenso wie zum Beispiel die Leistungsfächer (LKs). Es ist ratsam die schuleigenen Vorschriften oder Informationen des Kultusministeriums zu konsultieren um genaue Informationen darüber zu erhalten welche Fächer für das Notenstreichen in Frage kommen.
Voraussetzung für das Streichen von Noten ist in den meisten Schulen, dass die Fächer nicht im Abitur geprüft werden. Dies bedeutet, dass nur Noten aus Grundkursen (GKs) gestrichen werden können. In einigen Fällen kann es ebenfalls Einschränkungen geben, dass bestimmte Fächer die als Voraussetzung für ein Studium oder einen bestimmten Studiengang gelten, nicht gestrichen werden dürfen.
In Bezug auf den vorliegenden Fächerplan kann Folgendes festgestellt werden: Im Aufgabenfeld 1 sind Englisch (LK1), Kunst (GK1) und Deutsch (GK2) als Leistungsfächer ausgewiesen und können deshalb nicht gestrichen werden. Im Aufgabenfeld 2 sind die Fächer Philosophie (GK3) und Geographie (GK ABIschrift) als Grundkurse angegeben und dadurch potenzielle Kandidaten für das Notenstreichen. In Aufgabenfeld 3 ist Informatik (LK2) ein Leistungskurs und kann nicht gestrichen werden, während Mathematik (GK Abi Mündlich) als Grundkurs betrachtet wird und somit in Frage kommt.
Um festzustellen welche Noten gestrichen werden können müssen die Bewertungen der einzelnen Fächer betrachtet werden. Nehmen wir an, dass die Noten wie folgt aussehen:
- Philosophie: X;X;O;O
- Geographie: X;X;X;X
- Informatik: X;X;X;X
- Mathematik: X;X;X;X
In diesem Fall können theoretisch die Noten O (Oberstufenunterricht = Halbjahresnote) in Philosophie und Geographie gestrichen werden, da dies Grundkurse sind und nicht im Abitur geprüft werden. Die Noten X (Schriftliche Prüfung = Abiturnote) in Informatik und Mathematik können nicht gestrichen werden, da es sich um Leistungskurse handelt.
Es ist wichtig zu beachten: Dass die konkreten Regelungen zur Notenstreichung von der Schule festgelegt werden. Es empfiehlt sich daher, dies mit den zuständigen Lehrern oder der Schulleitung zu besprechen um genaue Informationen über die Möglichkeiten des Notenstreichens und die damit verbundenen Voraussetzungen zu erhalten.
Die Regelungen zum Notenstreichen können von Schule zu Schule variieren. In einigen Fällen gibt es bestimmte Fächer, in denen Noten generell nicht gestrichen werden dürfen, ebenso wie zum Beispiel die Leistungsfächer (LKs). Es ist ratsam die schuleigenen Vorschriften oder Informationen des Kultusministeriums zu konsultieren um genaue Informationen darüber zu erhalten welche Fächer für das Notenstreichen in Frage kommen.
Voraussetzung für das Streichen von Noten ist in den meisten Schulen, dass die Fächer nicht im Abitur geprüft werden. Dies bedeutet, dass nur Noten aus Grundkursen (GKs) gestrichen werden können. In einigen Fällen kann es ebenfalls Einschränkungen geben, dass bestimmte Fächer die als Voraussetzung für ein Studium oder einen bestimmten Studiengang gelten, nicht gestrichen werden dürfen.
In Bezug auf den vorliegenden Fächerplan kann Folgendes festgestellt werden: Im Aufgabenfeld 1 sind Englisch (LK1), Kunst (GK1) und Deutsch (GK2) als Leistungsfächer ausgewiesen und können deshalb nicht gestrichen werden. Im Aufgabenfeld 2 sind die Fächer Philosophie (GK3) und Geographie (GK ABIschrift) als Grundkurse angegeben und dadurch potenzielle Kandidaten für das Notenstreichen. In Aufgabenfeld 3 ist Informatik (LK2) ein Leistungskurs und kann nicht gestrichen werden, während Mathematik (GK Abi Mündlich) als Grundkurs betrachtet wird und somit in Frage kommt.
Um festzustellen welche Noten gestrichen werden können müssen die Bewertungen der einzelnen Fächer betrachtet werden. Nehmen wir an, dass die Noten wie folgt aussehen:
- Philosophie: X;X;O;O
- Geographie: X;X;X;X
- Informatik: X;X;X;X
- Mathematik: X;X;X;X
In diesem Fall können theoretisch die Noten O (Oberstufenunterricht = Halbjahresnote) in Philosophie und Geographie gestrichen werden, da dies Grundkurse sind und nicht im Abitur geprüft werden. Die Noten X (Schriftliche Prüfung = Abiturnote) in Informatik und Mathematik können nicht gestrichen werden, da es sich um Leistungskurse handelt.
Es ist wichtig zu beachten: Dass die konkreten Regelungen zur Notenstreichung von der Schule festgelegt werden. Es empfiehlt sich daher, dies mit den zuständigen Lehrern oder der Schulleitung zu besprechen um genaue Informationen über die Möglichkeiten des Notenstreichens und die damit verbundenen Voraussetzungen zu erhalten.