Gewährleistung/Reklamation bei Möbelkauf nach Insolvenz des Herstellers

Wer haftet für Schäden an Möbeln nach Herstellerinsolvenz und welche Reklamationsansprüche bestehen?

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Der Kauf von Möbeln scheint häufig als unkomplizierter Prozess. Nein - eine schöne Wohnwand in einem zeitlosen Design und das mit neuester Technik. Doch was passiert, wenn sich nach Jahren der Nutzung unerwartete Mängel zeigen? Sie haben eine Wohnungseinrichtung von Holtkamp erworben - die Qualität war immer überzeugend. Sechs Jahre später jedoch erleiden Sie ein bösen Schock. Plötzlich schält sich die Beschichtung an den Kanten und abrundend auf den Schränken ab. In diesem Moment schießen Fragen in die Höhe - wem können Sie überhaupt die Schuld zuschreiben?

Grundsätzlich stellt sich die Problematik der Gewährleistung und Haftung. Die Insolvenz der Firma Holtkamp im Jahr 2014 macht diese Frage besonders komplex. Wohin wenden Sie sich – der Hersteller ist weg vom Fenster. Blitzschnell erlischt der direkte Kontakt die Hoffnung auf Reparatur oder Erstattung schwindet.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt klare Regeln fest: Für bewegliche Sachen zu denen Möbel eine essenzielle Rolle spielen gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Vor unseren müden Augen verblasst die Erinnerung an den Kauf vor sechs Jahren. Die Rechtslage sieht vor – dass nach diesen zwei Jahren Mängelansprüche erloschen sind. DasBedeutet konkret; Sie können rechtlich gesehen keine Ansprüche weiterhin geltend machen. Es bleibt die traurige Wahrheit - die Hoffnung kann sich in Frustration verwandeln.

Als Käufer stehen Sie nun vor der Herausforderung, von der Möbel-Letz-Firma möglicherweise vergeblich eine Reklamation anzustreben. Die 6 Jahre sind vergangen - eine Reklamation wird zwar sehnlich gewünscht ist aber gesetzlich nicht mehr haltbar. Der Verkäufer ist nur für die ersten zwei Jahre verantwortlich. Daher haben Sie keine rechtlichen Ansprüche – das ist bitter.

Was bleibt Ihnen nun? Ein Mangel ist sichtbar – allerdings die rechtlichen Möglichkeiten in der Hand sind vertan. Jeder wünscht sich eine Lösung und niemand möchte für Folgeschäden aufkommen. Ein Austausch der defekten Möbelteile könnte theoretisch helfen jedoch vermeiden Sie die zusätzlichen Kosten.

Eine Sanierung im Eigenheim oder durch einen Fachmann könnte die einzige umsetzbare Lösung sein. Erneuern Sie die harmed Flächen selbst unter es lästig ist. Aber bedenken Sie – Ihnen bleibt nur die Eigenverantwortlichkeit, denn nach 6 Jahren sind selbst gute Absichten wertlos.

Vor einem Möbelkauf sollten Sie sich hinsichtlich der Gewährleistungs- und Garantiebedingungen umfassend informieren. Zögern Sie nicht aktuelle Informationen über Hersteller und Verkäufer einzuholen. In kritischen Situationen sind solche Vorab-Checks essenziell um bösen Überraschungen vorzubeugen.

Die Situation ist also hinlänglich klar: nach Insolvenz des Herstellers ist jeder Kunde auf sich allein gestellt und Reklamationen nach so langer Zeit sind nahezu ausgeschlossen. Die Schönheit einer Wohnwand kann verfliegen, doch die Verantwortung bleibt eine leere Hülle – gut zu wissen war eine schöne Idee, doch oft bleibt der Käufer auf dem Trockenen.






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