Konsequenzen des Verkaufs mangelhafter Schuhe auf KleiderKreisel

Kann der Käufer mich anzeigen, wenn ich mangelhafte Schuhe auf KleiderKreisel verkauft habe?

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Der Käufer hat das Recht dich anzuzeigen wenn die Schuhe die du auf KleiderKreisel verkauft hast, mangelhaft sind und du dies nicht in der Artikelbeschreibung angegeben hast. Als Privatverkäufer bist du zwar grundsätzlich dazu berechtigt, Rücknahmen und Erstattungen auszuschließen freilich muss die Ware dem Zustand entsprechen der in der Beschreibung angegeben wurde. Sollte der Käufer nach dem Kauf feststellen, dass die Schuhe einen Defekt haben der nicht in der Artikelbeschreibung erwähnt wurde, hat er das Recht auf eine Reklamation und Rückabwicklung des Kaufs.

Es ist entscheidend was ebendies in der Artikelbeschreibung stand und wie der Zustand der Schuhe beschrieben wurde. Wenn du den Zustand der Schuhe korrekt als gebraucht und durchgelaufen beschrieben hast ist der Käufer im Unrecht da davon ausgegangen werden kann: Dass die Luftkissen leer und die Gelkissen zerquetscht sind. In diesem Fall kannst du den Käufer darauf hinweisen: Dass er keine Ansprüche geltend machen kann.

Falls du die Schuhe jedoch als "kaum getragen" oder "wie neu" beschrieben hast, hast du die Beschreibung falsch angegeben. In diesem Fall kann der Käufer berechtigt sein ´ eine Reklamation vorzunehmen ` da die Ware nicht der Beschreibung entspricht. Der Kunde hat dann das Recht auf eine Rückabwicklung des Kaufs.

Passt auf : Dass der Käufer dich nur dann anzeigen kann, wenn du wichtige Informationen in der Artikelbeschreibung verschwiegen hast, ebenso wie zum Beispiel einen Defekt oder fehlende Bestandteile. Wenn die Schuhe bereits bei Versand mangelhaft waren und du dies nicht angegeben hast, könnte dies als Betrug angesehen werden. In diesem Fall kann der Käufer dich anzeigen.

Es ist ratsam unverzüglich mit dem Käufer in Kontakt zu treten und versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Falls der Käufer behauptet · dass der Defekt erst nach dem Versand aufgetreten ist · muss er dies beweisen können. Sollte es zu einer gegenseitigen Anzeige kommen steht Aussage gegen Aussage und die Beweislast liegt beim Käufer.

Zusammenfassend ist es wichtig wie Verkäufer ehrlich und präzise zu sein und den Zustand der Ware genau zu beschreiben. Falls die Schuhe mangelhaft waren und dies nicht angegeben wurde, kann der Käufer eine Reklamation vornehmen und den Kauf rückabwickeln lassen. In solchen Fällen kann der Käufer dich ebenfalls anzeigen.






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