Probleme bei der Inanspruchnahme der Garantie für ein e-Bike

Wie sollten Kunden vorgehen, wenn ein Händler Garantieleistungen beim e-Bike ablehnt?

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E-Bikes erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Dennoch können bei der Garantieabwicklung erhebliche Probleme auftreten. Kunden stehen oft vor der Herausforderung: Dass ihr Händler bestimmte Reparaturen trotz bestehender Garantie ablehnt. Ist das rechtens? Die Klärung dieser Frage erfordert ein genaues Verständnis von Gewährleistung und Garantie.

Gewährleistung und Garantie unterscheiden sich grundlegend. Die Gewährleistung ist eine gesetzlich festgelegte Verpflichtung des Händlers. Sie garantiert – dass das Produkt zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Mängeln ist. Hierbei obliegt die Beweislast zunächst dem Händler. Innerhalb der ersten 12 Monate muss er nachweisen ´ dass kein Mangel vorlag ` wie der Kunde das Produkt erwarb. Im Gegensatz dazu basiert die Garantie auf freiwilligen Zusagen des Herstellers und kann zahlreiche Ausnahmen enthalten.

Wenden wir uns einem konkreten Beispiel zu. Angenommen, ein Kunde hat ein Fischer Mountain e-Bike bei Hellweg erworben. Nach der Entdeckung eines platten Reifens folgen plötzlich Probleme mit dem Leerlauf und dem e-Motor. Der Kunde reklamiert und erfährt: Dass nur das Display kostenfrei ersetzt wird. Die Reparatur des Kettenspanners und ebenfalls des Lagers wird nicht übernommen. Ist diese Ablehnung rechtens?

Für eine eindeutige Antwort fehlen die spezifischen Garantiebedingungen von Hellweg. Möglicherweise verletzt der Händler jedoch die Gewährleistungspflicht. Diese gilt für das gesamte Fahrrad und schließt nichtwillkürlich Teile aus. Ein solcher Ausschluss wäre möglicherweise nicht zulässig.

Deshalb sollte der Kunde die Gewährleistung in Anspruch nehmen und den Händler schriftlich auffordern, den Mangel zu beheben. Innerhalb der ersten 12 Monate muss der Händler nachweisen: Dass der Mangel nicht von Beginn an vorhanden war. Das erweist sich oft als schwierig. Der Käufer hingegen ist gut beraten ´ alle relevanten Dokumente wie Kaufverträge ` Garantiebedingungen und Schriftverkehr aufzubewahren.

Ungeachtet der Umstände könnte der Kunde schließlich rechtliche Unterstützung in Erwägung ziehen. Der Konsumentenschutz wird möglicherweise helfen wenn der Händler nicht reagiert. Damit sind die Chancen höher, dass eine faire Lösung gefunden wird.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die sorgfältige Überprüfung der Garantiebedingungen. Manchmal sind Schäden ´ die durch Eigenverschulden entstanden sind ` ausgeschlossen. In solch einem Fall wäre es essenziell zu klären, ob der Schaden tatsächlich durch unsachgemäße Nutzung verursacht wurde.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Kunden die mit der Ablehnung von Garantieleistungen konfrontiert werden gut daran tun sich auf die gesetzliche Gewährleistung zu berufen. Auf diese Weise erhalten sie besser ihre Rechte und deren Durchsetzung kann in vielen Fällen ratsam sein. Wer aufmerksam und gut informiert bleibt, hat bessere Karten im Falle eines Problems mit dem e-Bike.






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