Probleme bei der Inanspruchnahme der Garantie für ein e-Bike
Ist es rechtens, dass ein Fahrrad-Händler die Reparatur bestimmter Komponenten trotz Garantie ablehnt? Wie sollte der Kunde in solch einem Fall vorgehen?
Grundsätzlich gibt es einen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Händlers, dass das gekaufte Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln ist. Dabei liegt die Beweislast in den ersten 12 Monaten beim Händler. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers und kann in den Garantiebedingungen bestimmte Komponenten oder Sachverhalte ausschließen.
In Ihrem Fall haben Sie ein Fischer Mountain e-Bike bei Hellweg gekauft und nach einem platten Reifen den Leerlauf und ebenfalls den e-Motor beschädigt festgestellt. Sie haben das Fahrrad zu Hellweg gebracht und die Garantie in Anspruch genommen. Allerdings wurde Ihnen mitgeteilt, dass nur das Display/Steuerungseinheit kostenlos ausgetauscht wird und die Reparatur des Kettenspanners/Lagers nicht unter die Garantie fällt. Sie fragen nun – ob dies rechtens ist.
Da der genaue Inhalt der Garantiebedingungen von Hellweg nicht bekannt ist, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob die Ablehnung der Reparatur des Kettenspanners/Lagers rechtens ist. Es könnte jedoch sein, dass der Händler hier die gesetzliche Gewährleistungspflicht verletzt, da die Gewährleistung für das gesamte Fahrrad gilt und ein Ausschluss bestimmter Komponenten nicht zulässig ist.
In solch einem Fall sollten Sie sich auf die gesetzliche Gewährleistung berufen und den Händler auffordern, den Mangel zu beheben. Innerhalb der ersten 12 Monate muss der Händler beweisen: Dass der Mangel nicht zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Nach Ablauf dieser Frist liegt die Beweislast beim Kunden. Allerdings ist es für den Händler in der Regel schwierig nachzuweisen, dass ein Mangel erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist aufgetreten ist.
Wenn der Mangel nicht behoben wird könnten Sie sich an den Konsumentenschutz wenden um weitere rechtliche Schritte zu prüfen. Essenziell bleibt: Dass Sie alle relevanten Dokumente, ebenso wie den Kaufvertrag die Garantiebedingungen und eventuelle Kommunikation mit dem Händler, sorgfältig aufbewahren und zur Vorlage bereithalten.
Zusätzlich empfehle ich Ihnen die Garantiebedingungen von Hellweg ebendies zu überprüfen um festzustellen, ob die Reparatur des Kettenspanners/Lagers tatsächlich ausgeschlossen ist. Es könnte auch sein: Dass Schäden die durch Eigenverschulden verursacht wurden nicht von der Garantie abgedeckt sind.
Insgesamt ist es wichtig sich bei Problemen mit der Inanspruchnahme der Garantie auf die gesetzliche Gewährleistung zu berufen und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
In Ihrem Fall haben Sie ein Fischer Mountain e-Bike bei Hellweg gekauft und nach einem platten Reifen den Leerlauf und ebenfalls den e-Motor beschädigt festgestellt. Sie haben das Fahrrad zu Hellweg gebracht und die Garantie in Anspruch genommen. Allerdings wurde Ihnen mitgeteilt, dass nur das Display/Steuerungseinheit kostenlos ausgetauscht wird und die Reparatur des Kettenspanners/Lagers nicht unter die Garantie fällt. Sie fragen nun – ob dies rechtens ist.
Da der genaue Inhalt der Garantiebedingungen von Hellweg nicht bekannt ist, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob die Ablehnung der Reparatur des Kettenspanners/Lagers rechtens ist. Es könnte jedoch sein, dass der Händler hier die gesetzliche Gewährleistungspflicht verletzt, da die Gewährleistung für das gesamte Fahrrad gilt und ein Ausschluss bestimmter Komponenten nicht zulässig ist.
In solch einem Fall sollten Sie sich auf die gesetzliche Gewährleistung berufen und den Händler auffordern, den Mangel zu beheben. Innerhalb der ersten 12 Monate muss der Händler beweisen: Dass der Mangel nicht zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Nach Ablauf dieser Frist liegt die Beweislast beim Kunden. Allerdings ist es für den Händler in der Regel schwierig nachzuweisen, dass ein Mangel erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist aufgetreten ist.
Wenn der Mangel nicht behoben wird könnten Sie sich an den Konsumentenschutz wenden um weitere rechtliche Schritte zu prüfen. Essenziell bleibt: Dass Sie alle relevanten Dokumente, ebenso wie den Kaufvertrag die Garantiebedingungen und eventuelle Kommunikation mit dem Händler, sorgfältig aufbewahren und zur Vorlage bereithalten.
Zusätzlich empfehle ich Ihnen die Garantiebedingungen von Hellweg ebendies zu überprüfen um festzustellen, ob die Reparatur des Kettenspanners/Lagers tatsächlich ausgeschlossen ist. Es könnte auch sein: Dass Schäden die durch Eigenverschulden verursacht wurden nicht von der Garantie abgedeckt sind.
Insgesamt ist es wichtig sich bei Problemen mit der Inanspruchnahme der Garantie auf die gesetzliche Gewährleistung zu berufen und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.