Darf ein Lehrer eine Arbeit mit der Note 6 bewerten, wenn Teile davon aus ungekennzeichneten Zitaten bestehen?
Darf ein Lehrer eine Arbeit mit der Note 6 bewerten, wenn Teile davon aus ungekennzeichneten Zitaten bestehen?
Ja der Lehrer darf eine Arbeit mit der Note 6 bewerten, wenn Teile davon aus ungekennzeichneten Zitaten bestehen. Wenn man Inhalte anderer verwendet ´ ohne die Quellen zu kennzeichnen ` handelt es sich um ein Plagiat. Dies gilt ebenfalls dann, wenn nur geringfügige Änderungen im Satzbau vorgenommen werden der Inhalt jedoch praktisch derselbe ist. Es ist wichtig – auf sinnvolle Inhalte anderer an geeigneter Stelle zu verweisen und die Quellen korrekt anzugeben.
Allerdings stellt sich die Frage, ob eine Gesamtbewertung mit der Note 6 verhältnismäßig ist, nur weil am Anfang der Arbeit ungekennzeichnete Zitate vorkommen. Es darf die Leistung ´ die im Hauptteil der Arbeit erbracht wurde ` nicht negiert werden. In diesem Fall kann es sinnvoll sein sich beim Fachbereichsleiter zu beschweren. Wenn der Lehrer selber der Fachbereichsleiter ist, sollte man sich an den Schulleiter wenden.
Es ist wichtig zu beachten: Dass fast jeder Satz als Plagiat angesehen werden könnte wenn er schon irgendwo einmal aufgeschrieben wurde. In diesem Fall handelt es sich um eine Deutsch-Klausur. Wenn die Aufgabe nicht die wortgetreue Wiedergabe vorschrieb ist die Bewertung des Lehrers gerechtfertigt.
Auch wenn nicht alle Sätze 1:1 übernommen wurden, allerdings nur vereinzelt 3-5 Wörter in einen Satz integriert wurden oder ein Satz komplett übernommen wurde, gilt dies bereits als "abgeschrieben". Es wäre sinnvoll gewesen ´ die Quelle anzugeben oder noch besser ` eigene Worte zu wählen. Das Auswendiglernen ist kein vertieftes Wissen und ebendies darum geht es in der Schule.
Es ist wichtig festzuhalten: Dass Plagiate nicht nur dann vorliegen wenn man von Kumpels abschreibt oder bei einer Seminararbeit die zuhause angefertigt wird. Eine unrechtmäßige Aneignung von Gedanken, Ideen oder ähnlichem eines anderen auf künstlerischem oder wissenschaftlichem Gebiet und ihre Veröffentlichung wird als Plagiat definiert. Auswendig gelernte Texte gelten deshalb als Plagiat vorausgesetzt es sich nicht um selbst verfasste Texte handelt.
Allerdings stellt sich die Frage, ob eine Gesamtbewertung mit der Note 6 verhältnismäßig ist, nur weil am Anfang der Arbeit ungekennzeichnete Zitate vorkommen. Es darf die Leistung ´ die im Hauptteil der Arbeit erbracht wurde ` nicht negiert werden. In diesem Fall kann es sinnvoll sein sich beim Fachbereichsleiter zu beschweren. Wenn der Lehrer selber der Fachbereichsleiter ist, sollte man sich an den Schulleiter wenden.
Es ist wichtig zu beachten: Dass fast jeder Satz als Plagiat angesehen werden könnte wenn er schon irgendwo einmal aufgeschrieben wurde. In diesem Fall handelt es sich um eine Deutsch-Klausur. Wenn die Aufgabe nicht die wortgetreue Wiedergabe vorschrieb ist die Bewertung des Lehrers gerechtfertigt.
Auch wenn nicht alle Sätze 1:1 übernommen wurden, allerdings nur vereinzelt 3-5 Wörter in einen Satz integriert wurden oder ein Satz komplett übernommen wurde, gilt dies bereits als "abgeschrieben". Es wäre sinnvoll gewesen ´ die Quelle anzugeben oder noch besser ` eigene Worte zu wählen. Das Auswendiglernen ist kein vertieftes Wissen und ebendies darum geht es in der Schule.
Es ist wichtig festzuhalten: Dass Plagiate nicht nur dann vorliegen wenn man von Kumpels abschreibt oder bei einer Seminararbeit die zuhause angefertigt wird. Eine unrechtmäßige Aneignung von Gedanken, Ideen oder ähnlichem eines anderen auf künstlerischem oder wissenschaftlichem Gebiet und ihre Veröffentlichung wird als Plagiat definiert. Auswendig gelernte Texte gelten deshalb als Plagiat vorausgesetzt es sich nicht um selbst verfasste Texte handelt.