Strafen bei Verlassen der 3-Seemeilen-Zone mit einem SBF-See

Welche Konsequenzen erwarten mich, wenn ich mit einem Sportbootführerschein-See die 3-Seemeilen-Zone verlasse?

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Das Verlassen der 3-Seemeilen-Zone mit einem Sportbootführerschein-See kann verschiedene Konsequenzen haben. Zunächst einmal ist wichtig zu erwähnen, dass der Sportbootführerschein-See in Deutschland nicht auf die 3-Meilen-Zone beschränkt ist. Dennoch sollten bestimmte Faktoren beachtet werden wenn man sich weiter von der Küste entfernt als erlaubt.

1. Versicherungstechnische Konsequenzen
Privatfahrten außerhalb der 3-Seemeilen-Zone erfordern keinen zusätzlichen Schein. Dennoch ist es empfehlenswert – die Versicherungspolice zu überprüfen. Manche Versicherungsunternehmen könnten Klauseln haben die bei Fahrten außerhalb der 3-Meilen-Zone den Versicherungsschutz einschränken oder ausschließen. Es ist ratsam ´ dies im Vorfeld zu klären ` um eventuelle Risiken abzudecken.

2. Internationale Gültigkeit des SBF-See
Der SBF-See hat im Ausland keine offizielle Gültigkeit. Allerdings beinhalten alle Sportbootführerscheine das Internationale Zertifikat gemäß der Resolution Nr․ 40 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (International Certificate of Competence). Mit diesem Nachweis können Bootsbesitzer im Ausland ihre Qualifikation belegen. Es ist jedoch zu beachten – dass dies vor allem für gewerbliche Fahrten relevant ist.

3. Ein- und Ausklarieren und ebenfalls Landesregeln beachten
Für private Fahrten außerhalb der deutschen Hoheitsgewässer gelten die Regelungen des jeweiligen Landes. Beim Ein- und Ausklarieren müssen die Vorschriften beachtet werden. Es ist empfehlenswert sich im Vorfeld über die genauen Bestimmungen des jeweiligen Landes zu informieren um mögliche Probleme zu vermeiden.

4. Kontrollen durch die Küstenwache
Die Küstenwache kontrolliert bis zu einer Entfernung von 12 Seemeilen das Führen von Schiffen und Booten. Das bedeutet – dass der Sportbootführerschein in diesem Bereich gültig sein muss. Bei Verstößen kann es zu Konsequenzen wie Bußgeldern oder einer vorübergehenden Einschränkung der Befugnis zum Führen von Booten kommen. Es ist deshalb wichtig – die eigenen Grenzen zu kennen und sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten.

5. Mögliche Verstöße gegen Zollregeln
Beim Verlassen der BRD und der Wiedereinreise können möglicherweise Verstöße gegen Zollregeln auftreten. Es ist wichtig diese Aspekte zu berücksichtigen, da solche Verstöße strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es keine direkten Strafen gibt, wenn man mit einem Sportbootführerschein-See die 3-Seemeilen-Zone verlässt. Allerdings können versicherungstechnische Probleme internationale Regelungen und Kontrollen durch die Küstenwache zu Konsequenzen führen. Es ist daher ratsam, sich vor einer Fahrt außerhalb der 3-Seemeilen-Zone gründlich über die jeweiligen Vorschriften und Bestimmungen zu informieren.






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