Strafen bei Verlassen der 3-Seemeilen-Zone mit einem SBF-See

Was sollte ich beachten, wenn ich mit meinem SBF-See die 3-Seemeilen-Zone verlasse?

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Das Verlassen der 3-Seemeilen-Zone mit einem Sportbootführerschein-See kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Auch wenn der SBF-See nicht auf diese Zone beschränkt ist, gibt es verschiedene Punkte die unbedingt zu berücksichtigen sind. Zunächst einmal könnte die Versicherungslage für Skipper bei Fahrten außerhalb der 3-Seemeilen-Zone von Bedeutung sein.

Versicherungstechnische Fragen spielen eine zentrale Rolle. Privatfahrten benötigen zwar keinen zusätzlichen Schein – doch verschiedene Versicherer können unterschiedliche Klauseln haben. Ein Blick in die Versicherungspolice ist deshalb ratsam. Einige Unternehmen können unter Umständen den Versicherungsschutz einschränken oder ganz ausschließen – besonders im grenzüberschreitenden Fahrten. Klärung ist für das Vermeiden von Risiken enorm wichtig.

Zusätzlich sei erwähnt, dass der SBF-See im Ausland keine offizielle Gültigkeit besitzt. Dieses Faktum ist insbesondere für Privatpersonen Relevanz – hinzukommend: Das Internationale Zertifikat gemäß der Resolution Nr․ 40 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (ICC) dient als Nachweis im Ausland. Mithin können Bootsbesitzer ihre Qualifikation belegen was vor allem für gewerbliche Fahrten von Bedeutung ist.

Wann immer Bootseigner in ausländische Gewässer fahren sollten sie die Regelungen der jeweiligen Länder berücksichtigen. Bei Ein- und Ausklarierungen gibt es spezifische Vorschriften zu beachten! Eine präventive Informationssuche über die spezifischen Bestimmungen ist daher klug, da sie mögliche rechtliche Probleme im Vorfeld minimiert.

Die Rolle der Küstenwache ist ähnelt nicht zu unterschätzen. Kontrollen finden bis zu einer Entfernung von 12 Seemeilen statt. Der Sportbootführerschein muss im Bereich der Hoheitsgewässer gültig sein, oder könnten Bußgelder drohen. Schlimmstenfalls könnte es sogar zu einer Einschränkung der Befugnisse zum Führen von Booten kommen. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften liegt beim Skipper.

Zusätzlich gilt es, mögliche Verstöße gegen Zollregeln zu berücksichtigen. Bei Verlassen der BRD und der Wiedereinreise können solche Aspekte problematisch werden. Hier ist höchste Wachsamkeit gefordert da strafrechtliche Konsequenzen drohen können.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass während es zunächst keine direkten Strafen gibt die beim Verlassen der 3-Seemeilen-Zone mit einem Sportbootführerschein-See in Kraft treten – dennoch die potenziellen Folgen sind nicht zu vernachlässigen. Versicherungstechnische Aspekte – internationale Bestimmungen und das Vorgehen der Küstenwache sollten lediglich als Warnsignal fungieren. Eine ausführliche Recherche vor der geplanten Fahrt ist dadurch äußerst empfehlenswert. So kann man viele Schwierigkeiten im Vorfeld vermeiden und den Spaß am Sportbootfahren sichern.






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