Die Vererbung des Bürgerrechts im Mittelalter: Erfolgte sie automatisch oder mussten die Abkömmlinge es neu erwerben?

Mussten die Kinder von Bürgern im mittelalterlichen Deutschland das Bürgerrecht neu erwerben oder wurde es ihnen vererbt?

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Im Mittelalter stellte die Frage des Bürgerrechts eine essenzielle Thematik dar. Kinder von Bürgern im mittelalterlichen Deutschland konnten nicht einfach in den Genuss des Bürgerrechts gelangen. Vielmehr benötigten sie das Bürgerrecht um als vollwertige Mitglieder der Stadtgemeinschaft zu gelten. Das Erfüllen der Voraussetzungen war also von entscheidender Bedeutung.

Das Bürgerrecht war an klare Bedingungen gebunden. Der Weg zum Bürgerrecht erforderte von Männern eine abgeschlossene Ausbildung und ebenfalls eine Zeit der Wanderschaft. Deren Städte waren meist handwerklich orientiert sodass die Assimilation in die örtlichen Strukturen ein Muss war. Frauen hatten es zwar etwas einfacher freilich war ihre Möglichkeit, Bürgerin zu werden, stark an die Eheschließung gebunden. Eine Heiratsurkunde ´ oftmals mit einem Bürger ` war hier der 🔑 zur Erlangung.

Die Kinder » die noch unter dem Schutz ihrer Eltern lebten « genossen tatsächlich einige Privilegien des Bürgerrechts. Sie waren Teil der Gemeinschaft – solange sie im Haushalt des Vaters lebten. Doch – und das ist wichtig zu verstehen – ihre rechtliche Eigenständigkeit war eingeschränkt. Als sie das nötige Alter erreicht hatten mussten sie selbstständig den Bürgereid leisten. Das Alter war nicht starr. Verschiedene Städte hatten unterschiedliche Regelungen und diese Variabilität führte oft zu Verwirrung. Im Allgemeinen jedoch war die Volljährigkeit der entscheidende Zeitpunkt um den Prozess in Gang zu setzen.

Die Frage der Benachteiligung von Kindern die vor oder nach dem Erwerb des Bürgerrechts des Vaters geboren wurden, wirft ähnlich wie einige interessante Aspekte auf. Tatsächlich spielte das Geburtsdatum in dieser Angelegenheit keine Rolle. Der Erwerb des Bürgerrechts war nicht direkt an den Vater gebunden, allerdings an die individuellen Bedingungen jedes Kindes. Das zeugt von einer komplementären sachlichen Struktur des mittelalterlichen Rechts.

Obwohl das Bürgerrecht theoretisch an die Abstammung gebunden war, stellte die Erwachsenwerdung die Weichen für die individuelle Verantwortung. In der Regel musste ein Kind außerhalb des elterlichen Einflussbereichs wirken um das Bürgerrecht offiziell zu erlangen. In vielen Städten war ein nachgewiesenes Arbeitsverhältnis Voraussetzung. Und so scheinen Bürgerrechte im Mittelalter sowie ein Privileg als auch eine Verpflichtung zu sein.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass die Vererbung des Bürgerrechts im Mittelalter nicht automatisch vonstatten ging. Die Kinder eines Bürgers mussten es selbst erwerben und die gesellschaftlichen Anforderungen erfüllen. Die Unterscheidung zwischen vor und nach dem Erwerb des Bürgerrechts ist hierbei irrelevant. Ein komplexes jedoch faszinierendes System prägte das soziale Gefüge von Städten im mittelalterlichen Deutschland.






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