Darf ein Polizist aus einem anderen Landkreis oder Bundesland eingreifen?
Inwiefern ist die Polizeizuständigkeit in Deutschland geregelt?** Die Frage der Polizeizuständigkeit hat in Deutschland viele Facetten. Zunächst ist die Polizei eines Bundeslandes ausschließlich für Vergehen innerhalb dieses Bundeslandes zuständig. Denken wir an den Landkreis Lüneburg. Ein Polizist aus dem Landkreis Harburg oder gar einer anderen Region wie Nordrhein-Westfalen hat hier in der Regel keine Befugnisse.
