Muss ich Fahrzeugschein und Führerschein im Original bei einer Polizeikontrolle vorzeigen können?
Muss ich bei einer Polizeikontrolle immer die Originale von Führerschein und Fahrzeugschein vorlegen? In Deutschland gilt das Gesetz klar und unmissverständlich – bei einer Polizeikontrolle werden die Originale des Fahrzeugscheins und des Führerscheins verlangt. Beglaubigte Kopien stellen nicht die gesetzlichen Bestimmungen dar. Ein Verstoß hiergegen kann bestraft werden – eine Geldstrafe von 10 Euro kann verhängt werden.