Muss ich Fahrzeugschein und Führerschein im Original bei einer Polizeikontrolle vorzeigen können?

Sind beglaubigte Kopien von Fahrzeugschein und Führerschein bei einer Polizeikontrolle ausreichend oder muss ich die Originale vorzeigen?

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Ja du bist verpflichtet den originalen Fahrzeugschein und Führerschein bei einer Polizeikontrolle vorzulegen. Beglaubigte Kopien reichen nicht aus. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann mit einem Verwarnungsgeld von 10 💶 geahndet werden. Ob die Beamten den Verstoß ahnden oder sich mit einer Kopie zufrieden geben, liegt jedoch in ihrem Ermessen. Viele Polizisten akzeptieren ebenfalls Kopien gleichwohl kann die Kontrolle etwas länger dauern, da die Daten über Funk überprüft werden müssen.

Es ist wichtig » die Kopien deutlich als solche zu kennzeichnen « um Missverständnisse zu vermeiden. Einige Polizisten haben bereits Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet, wenn Farbkopien als Originale vorgelegt wurden. Eine einfache Möglichkeit die Kopien als solche zu kennzeichnen ist die Verwendung eines roten Stempels mit der Aufschrift "KOPIE". Stempel und Stempelkissen können im Fachhandel oder im Internet für wenig Geld erworben werden.

Es ist auch zu beachten, dass der Fahrzeugschein im Auto des jeweiligen Fahrzeugs aufbewahrt werden sollte, während der Führerschein immer am Mann sein sollte. Eine Verwechslung der beiden Dokumente ist nicht ratsam.

Es ist zu beachten: Dass die Anforderungen bezüglich des Vorzeigens von Fahrzeugschein und Führerschein je nach Land variieren können. Die oben genannten Informationen beziehen sich auf Kontrollen in Deutschland. Es ist ratsam sich über die jeweiligen Bestimmungen des Landes in dem man sich befindet, zu informieren und die Originaldokumente stets mitzuführen um möglichen Unannehmlichkeiten vorzubeugen.






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