Neue Klassenzusammensetzung nach den Sommerferien?
Darf eine Schule eigenmächtig die Klassen nach den Sommerferien neu zusammenstellen, auch wenn Eltern und das Schulamt dagegen sind? Ja, eine Schule hat das Recht, eigenmächtig die Klassen nach den Sommerferien neu zusammenzustellen. Dies liegt im pädagogischen Ermessen der Schule und ist eine gängige Praxis, um für ausgewogene Klassen zu sorgen. Die Entscheidung darüber obliegt nicht den Eltern oder dem Schulamt allein.