Elternrechte und -pflichten: Dürfen Eltern ihre minderjährigen Kinder vor die Tür setzen?
Können Eltern ihre 16-jährigen Kinder einfach vor die Tür setzen?
Eltern haben die Verantwortung, für ihre Kinder zu sorgen. Sollten sie jedoch der Meinung sein, dass sie dies nicht weiterhin angemessen tun können, müssen sie für eine alternative Unterbringung sorgen - beispielsweise durch Einbindung des Jugendamts für eine betreute Wohngruppe. Einfach das Kind vor die 🚪 zu setzen ist keine Lösung. Es ist die Pflicht der Eltern – für Unterkunft und Verpflegung ihres Kindes im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu sorgen. Es mag Situationen geben, in denen Eltern mit der Erziehung ihres Nachwuchses überfordert sind jedoch eine unüberlegte Verstoßung ist nicht rechtens. In solchen Fällen sollte definitiv das Jugendamt hinzugezogen werden.
Es ist wichtig zu verstehen: Dass Eltern bis zum 18. Lebensjahr ihres Kindes gesetzlich für dessen Bedürfnisse verantwortlich sind. Sollte ein Volljähriger aus der elterlichen Wohnung verbannt werden so sind die Eltern verpflichtet Unterhaltszahlungen zu leisten, bis die erste Berufsausbildung abgeschlossen ist oder das Kind das 25. Lebensjahr erreicht hat. Ab dem 18. Lebensjahr können Eltern also nicht einfach ihre Kinder vor die Tür setzen, ohne weiterhin Unterhaltspflichten zu haben.
In extremen Fällen in denen eine Gefahr für das Kindeswohl besteht kann das Jugendamt die vorläufige Inobhutnahme des Kindes anordnen. Es ist also wichtig – dass Eltern sich der Konsequenzen bewusst sind und im Sinne des Kindeswohls handeln. Die Bindung zwischen Eltern und Kindern sollte stets auf Respekt ´ Fürsorge und Verantwortung beruhen ` ebenfalls in schwierigen Situationen.
Es ist wichtig zu verstehen: Dass Eltern bis zum 18. Lebensjahr ihres Kindes gesetzlich für dessen Bedürfnisse verantwortlich sind. Sollte ein Volljähriger aus der elterlichen Wohnung verbannt werden so sind die Eltern verpflichtet Unterhaltszahlungen zu leisten, bis die erste Berufsausbildung abgeschlossen ist oder das Kind das 25. Lebensjahr erreicht hat. Ab dem 18. Lebensjahr können Eltern also nicht einfach ihre Kinder vor die Tür setzen, ohne weiterhin Unterhaltspflichten zu haben.
In extremen Fällen in denen eine Gefahr für das Kindeswohl besteht kann das Jugendamt die vorläufige Inobhutnahme des Kindes anordnen. Es ist also wichtig – dass Eltern sich der Konsequenzen bewusst sind und im Sinne des Kindeswohls handeln. Die Bindung zwischen Eltern und Kindern sollte stets auf Respekt ´ Fürsorge und Verantwortung beruhen ` ebenfalls in schwierigen Situationen.