Schweigepflicht von Lehrern gegenüber Eltern volljähriger Schüler
Haben Lehrer Schweigepflicht gegenüber den Eltern, wenn man volljährig ist? Nein, Lehrer haben grundsätzlich Schweigepflicht. Auch gegenüber den Eltern volljähriger Schüler müssen sie Stillschweigen bewahren. Lehrer unterliegen als Amtsträger nach §203 der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass sie über Dinge, die ihnen in einem Beratungsgespräch anvertraut wurden, nicht sprechen dürfen. Eine Verletzung dieser Schweigepflicht wäre sogar strafbar.