Passender Titel: Datenschutz bei polizeilichen Ermittlungen
Darf die Polizei meinen vollen Namen und die Ermittlung gegen mich an unbeteiligte Personen weitergeben? Ja, die Polizei darf in bestimmten Fällen den vollen Namen und die Ermittlung gegen eine Person an unbeteiligte Personen weitergeben. Dies geschieht im Rahmen ihrer Ermittlungen, um Zeugen zu finden und um mögliche weitere Geschädigte zu informieren.