Rückführung von Flüchtlingen: Ein Blick auf das Asylgesetz
Sollten Flüchtlinge, die bereits in einem anderen Land Asyl beantragt haben, dorthin zurückgeschickt werden? In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Flüchtlingen aus verschiedenen Ländern, die bereits in anderen europäischen Ländern Asylanträge gestellt haben. Laut dem Grundgesetz (GG Artikel 16) ist es rechtlich vorgesehen, dass Flüchtlinge, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen, in dem ihre Rechte geschützt sind, nicht in Deutschland Asyl erhalten können.