Regelungen zur Entschuldigung von Schülern durch die Eltern
In Deutschland existiert ein einheitliches Bild bei den Regelungen zur Entschuldigung von Schülern durch die Eltern. Hierbei ist es essenziell, dass jede Schule ihre spezifischen Vorschriften hat. Die Variationen sind oft erheblich. Schulen in unterschiedlichen Bundesländern haben teils stark divergierende Ansätze. Manchmal dürfen Eltern ihre Kinder anfangs für drei Tage ohne ärztliches Attest entschuldigen. Ab dem vierten Tag kann eine Bescheinigung eines Arztes erforderlich werden.