Zustellung von DHL-Paketen: An die Wohnungstür oder Haustür?
Muss DHL ein Paket an die Wohnungstür bringen? Nach den AGB der DHL muss der Paketbote die Sendung an den Empfänger oder an einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten abliefern. Das bedeutet, dass der DHL-Paketbote grundsätzlich verpflichtet ist, das Paket an Ihrer Wohnungstür zu übergeben, sofern Sie die Empfangsbestätigung persönlich entgegennehmen.