Ordnungswidrigkeiten in der Probezeit
Was passiert, wenn man während der Probezeit beim Fahren eines Fahrrads in der Fußgängerzone erwischt wird? Muss die Probezeit deswegen verlängert werden? Wenn du während deiner Probezeit beim Fahren eines Fahrrads in einer Fußgängerzone erwischt wurdest, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die genaue Höhe der Geldstrafe hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wenn du die Fußgängerzone befahren hast, ohne dass dies erlaubt war, beträgt die Geldstrafe 15 €.