Anmeldung und Versicherung von Bastler Autos
Muss ein Bastler Auto, das möglicherweise kaputt ist und repariert werden soll, versichert und angemeldet werden? Ja, sobald das Bastler Auto im öffentlichen Raum bewegt wird, muss es versichert und angemeldet sein. Vor der Anmeldung ist jedoch eine Hauptuntersuchung (HU) erforderlich. Wenn das Fahrzeug jedoch auf dem eigenen Grundstück steht und nicht im öffentlichen Raum, ist keine Anmeldung und Versicherung erforderlich.