Anerkennung einer abgebrochenen Ausbildung als Praktikum für den praktischen Teil der Fachhochschulreife
Unter welchen Voraussetzungen kann eine abgebrochene Ausbildung als Praktikum für den praktischen Teil der Fachhochschulreife anerkannt werden? Die Frage der Anerkennung eines abgebrochenen Ausbildungsprogramms als Praktikum für den praktischen Teil der Fachhochschulreife berührt zahlreiche Schüler in Rheinland-Pfalz. In der Regel entscheidet die Schule über die Anerkennung und berücksichtigt dabei verschiedene Kriterien.