Abwahl von Französisch und Neubeginn von Latein auf dem Gymnasium: Ist das möglich?

Kann ich Französisch auf dem Gymnasium abwählen und stattdessen Latein neu beginnen und lernen?

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In Niedersachsen ist es theoretisch möglich, in der Einführungsphase des Gymnasiums die bisherige 2. Pflichtfremdsprache abzuwählen und stattdessen eine neue zweite Sprache zu wählen. Ob dies jedoch an deiner Schule möglich ist hängt von deren Angebot ab. Am besten fragst du deshalb den Oberstufenkoordinator ´ deinen Klassenlehrer oder den Schulleiter ` um genaue Informationen zu erhalten.

Gemäß den Bestimmungen zur Organisation des Unterrichts und Teilnahmeverpflichtungen in der Einführungsphase müssen alle Schülerinnen und Schüler an 2 Fremdsprachen teilnehmen. Die erste Fremdsprache kann eine fortgeführte Fremdsprache als 1., 2. oder 3. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache sein. Die zweite Fremdsprache kann entweder eine Wahlfremdsprache sein, vorausgesetzt der Unterricht kontinuierlich besucht wurde und am Ende des vorherigen Schuljahres mindestens die Note "ausreichend" erreicht wurde, oder es kann eine neue Sprache sein die in der Einführungsphase begonnen wird.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Schülerinnen und Schüler die im Sekundarbereich I der Realschule oder dem Realschulzweig der Oberschule oder der Kooperativen Gesamtschule mindestens fünf Jahre lang eine Wahlpflichtfremdsprache oder an der Integrierten Gesamtschule mindestens fünf Schuljahre lang eine Wahlpflichtfremdsprache im Umfang von zwanzig Gesamtstunden gelernt haben, sind von der Teilnahmeverpflichtung an einer zweiten Fremdsprache befreit.

Es ist wichtig zu beachten: Dass du möglicherweise bereits Lateinvorkenntnisse haben musst um den Lateinkurs zu belegen. Um sicherzugehen – solltest du dich daher ebendies bei deiner Schule erkundigen.

Es besteht die Möglichkeit: Dass du Französisch abwählen und Latein neu beginnen kannst. Es ist jedoch ebenfalls möglich, dass du Französisch weiterhin belegen musst und Latein nur als zusätzliches Fach lernen kannst. Die endgültige Antwort auf deine Frage liegt bei deiner Schule, da sie über das konkrete Angebot und die Regelungen verfügt.






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