Schulbesuch während freiwilliger Wiederholung: Pflicht oder Wahl?
Wie wirkt sich eine freiwillige Wiederholung auf die Schulpflicht aus?** Die Frage ist komplex. In Nordrhein-Westfalen (NRW) müssen Schüler bis zum Ende des Schuljahres zur Schule gehen—soweit sie nicht in einer anderen Form der Bildung tätig sind. Die Vollzeitschulpflicht beträgt zehn Jahre und gliedert sich in Primarstufe und Sekundarstufe I. Nach dieser Zeit geht die Schulpflicht in die Sekundarstufe II über.