Wissen und Antworten zum Stichwort: Fahrerlaubnis

Darf man eine Ape TM mit dem A1 Führerschein fahren?

Welche Voraussetzungen gelten für das Fahren einer Ape TM mit dem A1 Führerschein? Nein, man darf eine Ape TM nicht mit dem A1 Führerschein fahren. Der A1 Führerschein berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern mit einer Hubraumgrenze von 125 ccm und einer maximalen Leistung von 11 kW (15 PS). Die Ape TM hat jedoch in der Regel einen Hubraum von 218 ccm und eine Leistung von 11 PS, was die Grenzen des A1 Führerscheins überschreitet.

Promillegrenze in der Probezeit: Darf man betrunken Fahrrad fahren?

Wie ist die Promillegrenze in der Probezeit beim Fahrradfahren und welche Konsequenzen drohen bei einer Trunkenheitsfahrt? In der Probezeit beim Führerschein gelten strenge Promillegrenzen für das Autofahren. Doch wie sieht es beim Fahrradfahren aus? Darf man in der Probezeit betrunken Fahrrad fahren? Die 0,0 Promille Regel, die für das Autofahren gilt, gilt beim Fahrradfahren in der Probezeit nicht. Das bedeutet, theoretisch darf man auch mit 2 Promille noch Fahrrad fahren.

Kann mein Antrag für die Ersterteilung der Fahrerlaubnis abgelehnt werden?

Kann es trotz der Genehmigung meines Antrags für die Ersterteilung der Fahrerlaubnis dazu führen, dass mein Antrag abgelehnt wird? Nachdem Sie bei der zuständigen Behörde (LBV) waren, haben Sie erfahren, dass Sie einen Antrag für die Ersterteilung der Fahrerlaubnis stellen können. Sie haben einen Brief erhalten, in dem steht, dass Sie den Antrag über Ihre Fahrschule stellen können.

Legale Höchstgeschwindigkeit von E-Scootern in Deutschland

Darf ich meinen E-Scooter über 20 km/h fahren, wenn ich einen Führerschein besitze? Nein, das ist nicht erlaubt. Die Höchstgeschwindigkeit von E-Scootern in Deutschland ist bauartbedingt auf 20 km/h begrenzt und hängt nicht von einem Führerschein ab. Selbst wenn du einen Motorrad-Führerschein besitzt, darfst du deinen E-Scooter nicht schneller fahren lassen. Dies liegt daran, dass die Bauart der E-Scooter nicht für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt ist.

Fahrschüler ohne Fahrerlaubnis - Darf er mit dem Fahrlehrer zusammenfahren?

Darf ein Fahrschüler, der noch keine Fahrerlaubnis hat, bereits Fahrunterricht nehmen? Ja, ein Fahrschüler darf ohne Fahrerlaubnis, jedoch mit dem Fahrlehrer zusammenfahren. Der Fahrlehrer gilt in diesem Fall als verantwortlicher Fahrzeugführer gemäß § 2 Abs. 15 Satz 2 StVG. Die Fahrschüler haben zu Beginn der Ausbildung in der Regel noch keinen Führerschein und somit keine Fahrerlaubnis.